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Welche Einwanderer können am meisten vom EB-5-Programm profitieren?

H-1B-Arbeitskräfte, L-1-Arbeitskräfte und F-1-Studierende

Die langen Wartezeiten bei der Bearbeitung von Anträgen auf eine Green Card auf der Grundlage einer Beschäftigung sowie die zunehmende Unsicherheit hinsichtlich des bestehenden Arbeitsplatzes und der Aussichten auf eine neue Anstellung verursachen bei jungen Fachkräften und Studierenden aus dem Ausland enorme Ängste. Dieses Problem ist besonders akut für diejenigen Inhaber eines H-1B-Visums, die sich der Sechsjahresgrenze ihres H-1B-Visums nähern. Befindet sich der Inhaber eines H-1B-Visums seit einem Jahr im Verfahren zur Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, kann er oder sie Verlängerungen über die Sechsjahresgrenze hinaus in Schritten von jeweils einem Jahr beantragen. Verfügt der Inhaber eines H-1B-Visums über eine genehmigte Arbeitsbescheinigung und einen genehmigten I-140-Antrag, kann er oder sie Verlängerungen in Schritten von jeweils drei Jahren erhalten. Sobald der Inhaber eines H-1B-Visums jedoch die Sechsjahresgrenze überschritten hat und entlassen wird, erlischt die Möglichkeit zur Verlängerung des H-1B-Visums. Sofern die Person sich nicht für ein anderes Visum wie beispielsweise ein O-1-, E-1-, E-2- oder TN-Visum qualifizieren kann, ist es erforderlich, die USA zu verlassen und ein Jahr lang im Ausland zu warten, um die Berechtigung für ein H-1B-Visum wiederzuerlangen.

Selbst wenn es dem Inhaber eines H-1B-Visums gelingt, seinen Arbeitsplatz und die Unterstützung für die Green Card zu behalten, wie viele Jahre wird es dauern, bis er nach all den Jahren des Wartens die Green Card erhält? Vielleicht 6, 8, 10+ Jahre? Wenn Sie ein indischer oder chinesischer Fachkraft mit einem höheren Abschluss sind, geht es Ihnen – ungeachtet Ihres höheren Abschlusses – aufgrund des länderspezifischen Rückstaus bei der Green Card in der EB-2-Kategorie kaum besser als Ihren Landsleuten mit nur einem Bachelor-Abschluss. Geteiltes Leid ist halbes Leid in der Warteschlange des Rückstaus, der „von jetzt an bis in alle Ewigkeit“ andauert.

Für F-1-Studierende hat die aktuelle Wirtschaftslage einen ungünstigen Arbeitsmarkt geschaffen, insbesondere in einer Zeit, in der viele hochqualifizierte US-Bürger und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung zur Verfügung stehen, die keine H-1B-Visumsponsorung benötigen. In einigen Fällen haben Studierende sogar Schwierigkeiten, einen Arbeitgeber zu finden, um lediglich die Berechtigung zum Verbleib in den USA für die 12- bis 27-monatige (27 Monate für Absolventen von Studiengängen in MINT-Fächern) „Optional Practical Training“-Phase aufrechtzuerhalten, geschweige denn eine Förderung für ein H-1B-Visum oder die Green Card zu finden.

Mit Hilfe des EB-5-Programms können Menschen in diesen von Unsicherheit geprägten Situationen bei der Vergabe von Green Cards vorrangig behandelt werden. Das EB-5-Programm verfügt über eine eigene jährliche Quote von 10.000 Green Cards. Mit der Verlängerung des EB-5-Programms im März 2022 gemäß dem EB-5 Regional Center Reform Act von 2022 („RIA“) wurde das Kontingentsystem zurückgesetzt. Wer in ein Projekt investiert, das in einem ländlichen Gebiet, in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder im Zusammenhang mit der US-Infrastruktur angesiedelt ist, unterliegt derzeit keinem Kontingentrückstand. EB-5-Investoren, die in China oder Indien geboren sind und außerhalb einer dieser bevorzugten Projektarten investieren oder die vor März 2022 im Rahmen des EB-5-Programms investiert haben, unterliegen einem Rückstand (solche Investoren, die in China und Hongkong geboren sind, haben derzeit einen Rückstand von 9,5 Jahren, und diejenigen, die in Indien geboren sind, von 4 Jahren).

Eine weitere wichtige Reform, die das RIA bewirkte, bestand darin, dass ein EB-5-Investor und seine Familie, sofern sie sich derzeit in den USA mit einem anderen Nicht-Einwanderungsstatus als dem ESTA-Visa-Waiver-Programm aufhalten, gleichzeitig mit der Einreichung des I-526E-Antrags eine Statusänderung beantragen können. Dies ermöglicht es dem EB-5-Investor und seinen Familienangehörigen, in den USA zu leben, zu arbeiten sowie ins Ausland zu reisen und in die USA zurückzukehren, während der I-526E-Antrag von der USCIS bearbeitet wird. Die derzeitige Bearbeitungszeit für einen I-526E-Antrag beträgt etwa zwei Jahre, und es dauert in der Regel weitere sechs Monate oder länger, bis auch die Statusänderung genehmigt wird.

Sobald der EB-5-Investor und alle unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, genießen der Investor und seine Familienangehörigen alle Rechte und Vorteile eines Daueraufenthaltsberechtigten. Das bedeutet, dass er oder sie nicht mehr von dem bestehenden US-Arbeitgeber abhängig ist oder darauf angewiesen ist, eine Anstellung bei einem US-Arbeitgeber zu finden, und sogar ein eigenes Unternehmen gründen kann. Dies bedeutet Freiheit, mehr berufliche Möglichkeiten, die Möglichkeit, auf dem Arbeitsmarkt und in der Geschäftswelt gleichberechtigt mit US-Bürgern und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht zu konkurrieren, sowie die Sicherheit, in den USA bleiben zu können. Solange der EB-5-Investor seine Investition in ein Projekt im Rahmen eines Regionalzentrums aufrechterhält und der Projektentwickler das Projekt gemäß seinem Geschäftsplan umsetzt, wodurch pro Investor 10 Arbeitsplätze geschaffen werden, erhält der EB-5-Investor nach Ablauf der zweijährigen bedingten Aufenthaltsdauer ebenfalls eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

E-2-Investoren, E-1-Händler, L-1-Versetzte

Häufig kommen Menschen mit einem E-2-Investorenvisum, einem E-1-Händlervisum oder einem L-1-Versetzungsvisum in die USA, um dort ein eigenes Unternehmen zu betreiben oder als Führungskraft oder Fachkraft in einem solchen Unternehmen zu arbeiten, geraten dann aber in den „Teufelskreis der Visumsverlängerung“. Mit anderen Worten: Sie leben in ständiger Angst, dass ihr Visum bei der nächsten Verlängerung nicht verlängert wird. Mitarbeiter, die keine Anteile am Unternehmen besitzen, haben zumindest die Möglichkeit, vom Arbeitgeber für die Green Card gesponsert zu werden, wenn auch mit einer Wartezeit von mehreren Jahren aufgrund des Rückstaus bei den Green-Card-Kontingenten. Die Eigentümer solcher Unternehmen, die sich mit einem befristeten Visum in den USA aufhalten, haben nicht einmal diese Option, zumindest nicht über ihr eigenes Unternehmen. Unternehmer oder deren Ehepartner mit Arbeitserlaubnis können eine Patenschaft bei Drittunternehmen finden. Der Ehepartner mit Arbeitserlaubnis kann zumindest für den Sponsor arbeiten, doch der Geschäftsinhaber muss weiterhin für sein eigenes Unternehmen tätig sein, bis er im Rahmen des Green-Card-Verfahrens eine Arbeitserlaubnis erhält, bevor er für das sponsernde Unternehmen arbeiten darf; die Arbeitserlaubnis im Rahmen des Green-Card-Verfahrens wird jedoch erst nach der langen Wartezeit aufgrund des Rückstaus bei den Green-Card-Anträgen erteilt, sobald es möglich wird, einen Antrag auf Statusänderung zu stellen.

Auch hier unterliegen alle derartigen Bürgschaften mehrjährigen Wartezeiten, es sei denn, die Person verfügt über einen höheren akademischen Abschluss und kann sich in der EB-2-Kategorie für Fachkräfte mit höherem akademischem Abschluss qualifizieren (und stammt nicht aus Indien oder China, wo es in dieser Kategorie ebenfalls einen Rückstau gibt). Zudem unterliegen alle derartigen Sponsoring-Anträge der Auflage, nachzuweisen, dass es keinen fähigen, willigen, qualifizierten und verfügbaren US-Arbeitnehmer für die Stelle gibt. Alternativ ist es möglich, die Arbeitsbescheinigung zu umgehen, wenn die Person über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport verfügt, und es gibt keinen Rückstau bei den Green-Card-Kontingenten.

Die meisten Menschen erfüllen keine der oben genannten Voraussetzungen für eine Green Card und sitzen daher fest. Für diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügen, im Rahmen des EB-5-Einwanderungsprogramms für Investoren zu investieren, ist dies zu einer willkommenen Option geworden, um dem „Karussell der Visumsverlängerungen“ und dem Rückstau bei den Green-Card-Kontingenten zu entkommen. Die EB-5-Green-Card-Kategorie erfordert weder eine Arbeitsbescheinigung noch außergewöhnliche Fähigkeiten.

P-1-Sportler und darstellende Künstler

Die USCIS kann bei der Entscheidung, wer die Voraussetzungen für eine Green Card aufgrund außergewöhnlicher Fähigkeiten erfüllt, sehr streng und willkürlich vorgehen. Es gibt viele erfolgreiche Profisportler und darstellende Künstler, denen die USCIS keine außergewöhnlichen Fähigkeiten bescheinigen würde, da die USCIS den Maßstab für außergewöhnliche Fähigkeiten willkürlich so hoch angesetzt hat. Insbesondere wenn der Sportler oder darstellende Künstler genügend finanziellen Erfolg erzielt hat, um eine Investition in Höhe von 800.000 US-Dollar zu tätigen, kann das EB-5-Einwanderungsprogramm für Investoren als Ausweichplan dienen, falls die Person in der EB-1-Kategorie für außergewöhnliche Fähigkeiten nicht zugelassen wird.

Für diejenigen unter Ihnen, die sich fragen, wie Sie das Geld für die erforderliche Investition in Höhe von 800.000 US-Dollar aufbringen können, lesen Sie bitte unseren Blogbeitrag über die verschiedenen Quellen, aus denen EB-5-Investoren die Investitionsmittel beziehen können.

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