VAWA - Greencard für misshandelte Ehepartner und verwitwete Ehepartner von US-amerikanischen Staatsbürgern und Greencardträgern
Unter dem VAWA Gesetz (Violence againt Women Act) können extrem misshandelte Ehepartner und Kinder von US-amerikanischen Staatsbürgern oder Greencardträgern die Greencard selbst beantragen. Das VAWA Gesetz erlaubt misshandelten Einwanderern einen Antrag ohne das Wissen ihres Ehepartners zu stellen, damit sie die Möglichkeit haben sich vor dem Missbraucher in Sicherheit zu bringen.
Um die Greencard für sich selbst beantragen zu können, muss man unter eine der folgenden Kategorien fallen:
Ehepartner: Sie können die Greencard für sich selbst beantragen, wenn Sie von ihrem/ihrer Ehepartner(in), der/die USA-Bürgerschaft oder die Greencard hat, misshandelt wurden. Sie können ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren in Ihren Antrag einschließen.
Eltern: Sie können die Greencard für sich selbst beantragen, als Vater/Mutter eines Kindes das vom/von der U.S. Vater/Mutter oder Vater/Mutter mit Greencard missbraucht wurde. Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren (auch wenn sie nicht misshandelt wurden) können in den Antrag einbegriffen werden.
Kinder: Ein unverheiratetes Kind unter 21 Jahren, das vom Vater oder der Mutter mit amerikanischer Bürgerschaft oder Greencard misshandelt wurde, kann die Greencard für sich selbst beantragen. Kinder unter 21 Jahren können in den Antrag eingeschlossen werden.
Um die Greencard für sich selbst beantragen zu können, muss der Ehepartner/die Ehepartnerin:
- muss mit einem USA-Bürger oder einem Greencardbesitzer rechtlich verheiratet sein. Ein Selbstantrag kann auch eingereicht werden, wenn der misshandelnde Ehepartner in den letzten 2 Jahren verstorben ist, oder wenn die Heirat in den letzten 2 Jahren wegen Misshandlung geschieden wurde;
- muss in den USA misshandelt worden sein, ausser dass der Ehepartner mit amerikanischer Bürgerschaft oder Greencard einem amerikanischen Regierungsbeamten oder einem Amerikaner der im Militär war, verheiratet war;
- muss während der Heirat extrem brutal behandelt worden sein, oder muss Vater/Mutter eines Kindes sein, das vom Vater oder von der Mutter mit amerikanischer Bürgerschaft oder Greencard während der Heirat extrem misshandelt wurde;
- muss einen guten moralischen Charakter nachweisen können;
- muss die Heirat in gutem Glauben eingegangen sein und nicht nur um die Greenard zu erhalten.
Um die Greencard für sich selbst beantragen zu können, muss ein Kind:
- sich als „Kind eines Missbrauchers“ (nach dem Gesetz) qualifizieren.
Verwitwete Ehepartner von U.S. Bürgern:
Das Gesetz erlaubt auch verwitweten Ehepartnern von U.S. Bürgern die Greencard für sich selbst zu beantragen, wenn sie mindestens zwei Jahre mit dem verstorbenen amerikanischen Ehepartner verheiratet waren.
Bitte rufen Sie uns an unter Nummer +1 (941) 362-7100, wenn Sie Fragen haben was Ihre persönliche Situation betrifft.