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Familienzusammenführung

USA-Bürger und Greencardträger können für ihre Familienangehörigen die Greencard beantragen. Die Bedingungen und Wartezeiten für die Familienangehörigen von USA-Bürgern unterscheiden sich von den Bedingungen und Wartezeiten für die Familienangehörigen von Greencardträgern. 

Es gibt auch befristete Visen für Verlobte und Ehepartner von USA-Bürgern, die ihnen ermöglichen, in die USA zu kommen, bevor sie die Greencard beantragen. Es ist jedoch einfachter und günstiger für den Ehepartner des USA-Bürgers das Einwanderungsvisum über das Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen, nachdem der USA-Bürger die Genehmigung seines Antrags bei der Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) bekommt.

Es ist wichtig zu bemerken, wenn ein USA-Bürger und eine ausländische Person vorhaben, in den USA zu heiraten, und der/die ausländische Verlobte reist mit einem B2 Touristenvisum oder mit Visa Waiver Program/ESTA ein, dann kann die ausländische Person von der Einwanderungsbehörde beschuldigt werden, unter falschen Vorwänden eingereist zu sein, und somit Visumsbetrug begangen zu haben. Dies kann schwerwiegende negative Folgen haben, wenn die ausländische Person die Greencard beantragen will. Es ist deshalb wichtig, dass ein K1 Visum im Falle einer bevorstehenden Heirat beantragt wird, oder dass die Verlobten heiraten und ein Einwanderungsvisum oder K3 Visum beantragen.

Greencard für Familienangehörige von USA-Bürgern und Greencardträgern

USA-Bürger und Greencardträger können die Greencard für bestimmte Familienangehörige beantragen. Das Antragsverfahren besteht aus zwei Schritten:

  1. Stellung eines Antrags bei der USCIS, um die Familienangehörigen als solche zu qualifizieren;
  2. Der/Die Familienangehörige beantragt Statusanpassung (Antrag auf die Anpassung des Status von einem befristeten Visum zur Greencard) über die Einwanderungsbehörde USCIS bzw. der/die Familienangehörige beantragt das Einwanderungsvisum über das Konsulat und bekommt die Greencard bei der ersten Einreise in die USA mit dem Einwanderungsvisum.

Abgesehen von den nächsten Familienangehörigen von USA-Bürgern, unterliegen alle sonstigen Verwandten Wartezeiten aufgrund der Quoten in den verschiedenen familienbezogenen Kategorien. Die Kategorien richten sich danach wie entfernt die Verwandtschaft ist. Je näher die Verwandtschaft, desto kürzer die Wartezeit. Alle Familienangehörigen von Greencardträgern ohne Ausnahme unterliegen Wartezeiten. 

Nachdem USCIS den Antrag genehmigt wird die Akte an das National Visa Center („NVC“), eine Abteilung des Außenministeriums, weitergeleitet. Das NVC erteilt dem Fall eine neue Fallnummer, fordert die Antragsgebühren an, und sammelt die erforderlichen ausgefüllten Formulare und Dokumente vom Antragsteller ein. Nachdem das NVC feststellt, dass alle erforderliche Dokumente und Formulare in der Akte vorliegen, dann bucht das NVC einen Gesprächstermin beim Konsulat für den Antragsteller. 

Die Kategorien der Familienangehörigen und die damit verbundenen Wartezeiten sind wie folgt:

Direkte Verwandte 
Ehepartner, biologische Kinder, Stiefkinder die unter 18 Jahre alt waren zum Zeitpunkt der Heirat, und Eltern von US Bürgern, sind als nahste Verwandte anerkannt. Sie unterliegen weder einem Quotensystem, noch einer Wartezeit. Sie können die Greencard erhalten, obschon sie ihre Aufenthaltsgenehmigung überschritten haben. Wenn ein naher Verwandte jedoch illegal in die USA eingereist ist, dann kann diese Person die Greencard nur mit Hilfe eines speziellen Gesetzes INA 245(i) oder mit einer Begnadigung erhalten.

Präferenzkategorie 1 
Unverheiratete Kinder von USA-Bürgern und deren Kinder.

Präferenzkategorie 2A 
Ehepartner von Greencardträgern und ihre Kinder (leibliche Kinder und Stiefkinder). 

Präferenzkategorie 2B 
Unverheiratete Söhne und Töchter über 21 Jahre alt von Greencardträgern und deren Kinder. 

Präferenzkategorie 3 
Verheiratete Töchter/Söhne von USA-Bürgern (ohne Rücksicht auf das Alter) und deren Ehepartner(in) und Kinder. 

Präferenzkategorie 4 
Geschwister von USA-Bürgern und deren Ehepartner(in) und Kinder.

Weitere Erwägungen:

Üblicherweise stellen USA-Bürger und Greencardbesitzer den Antrag für die Verwandten bei USCIS in den USA, damit die Verwandten einwandern können. Unter bestimmten Umständen, wenn der USA-Bürger oder Greencardbesitzer im Ausland beim Militär dient, für die Regierung arbeitet, oder bei einer privaten Firma arbeitet kann der USA-Bürger den Antrag vom Anfang bei der amerikanischen Botschaft oder dem amerikanischen Konsulat stellen.

Es ist wichtig zu bemerken, dass nur diejenigen USA-Bürger, die älter als 21 sind, die Greencard für ihre Eltern beantragen können. Um die Greencard für sonstige Familienangehörigen wie Ehepartner und Kinder zu beantragen, muss der USA-Bürger oder Greencardträger lediglich 18 Jahre alt sein und sein Hauptwohnsitz in den USA haben. Um die Greencard für Stiefkinder beantragen zu können, muss das Stiefkind jünger als 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Heirat des USA-Bürgers oder des Greencardträgers mit dem Geburtselternteil gewesen sein. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein USA-Bürger die Greencard für einen Stiefelternteil beantragen möchte, dann muss der USA-Bürger jünger als 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Heirat des Geburtselternteils mit dem Stiefelternteil gewesen sein.

K3 Visum für Ehepartner

Wenn ein USA-Bürger eine ausländische Person geheiratet hat und diese Person in die USA umziehen möchte, dann kann das K3 Visum beantragt werden. Mit dem K3 Visum kann der/die ausländische Gatte/Gattin in den USA leben und arbeiten während er/sie eine Petition für die Greencard einreicht (in den USA oder beim US Konsulat im Land Ihres Wohnsitzes. Der USA-Ehepartner muss eine Petition bei der Einreisebehörde (USCIS) einreichen. Hierin muss das Paar beweisen, dass sie gesetzlich verheiratet sind, und dass sie zur Zeit der Heirat ledig waren.

Nach dem Erhalt des Empfangsbescheids von USCIS (man braucht nicht auf eine Genehmigung zu warten), kann der USA-Bürger eine zweite Petition für das K3 Visum einreichen. Wenn die K3 Petition genehmigt ist, muss der/die ausländische Ehepartner(in) einen Antrag für das K3 Visum beim Konsulat der USA in seinem/ihrem Heimatland bzw. Land des aktuellen Wohnsitzes einreichen.

Die ausländische Person kann dann in die USA einreisen und den restlichen Teil des Einwanderungsverfahrens verfolgen, ob in den USA über USCIS oder über das Konsulat im Heimatland.

Die Kinder vom ausländischen Ehepartner eines USA-Bürgers können das K-4 Visum bekommen und in die USA umziehen.

Bitte rufen Sie unter der Nummer +1 (941) 362-7100 an, wenn Sie weitere Fragen über das Antragsverfahren haben.

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