de de E2 Investorenvisum USA E1 Handelsvisum USA Anthony Olson PA
Wir sind Ihre Anwaltskanzlei für Einwanderung
ProfilReferenzenKontakt

Afrika: Ã„thiopien, Liberia, und Togo

Mittelamerika & Südamerika: Argentinien, Chile, Costa Rica, Honduras, Kolumbien, Paraguay, und Suriname

Nordamerika: Kanada und Mexiko

Mittelasien: Pakistan

Ostasien:  Brunei, Japan, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, und Thailand  

Ozeanien: Australien und Neuseeland

Europa: Belgien, Bosnien and Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, und Vereinigtes Königreich.

Naher Osten: Bahrain, Iran, Israel, Jordanien, Oman, und Türkei

Afrika: Ägypten, Äthiopien, Kamerun, Kongo (Kinshasa) and Kongo (Brazzavile), Liberia, Morokko, Senegal, Togo, und Tunesien

Mittelamerika & Südamerika: Argentinien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Honduras, Panama, Paraguay, und Suriname

Nordamerika: Kanada und Mexiko

Ostasien: Japan, Mongolei, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, und Thailand

Mittelasien: Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, und Sri Lanka

Ozeanien: Australien und Neuseeland

Europa: Albanien, Belgien, Bosnien and Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ukraine, und Vereinigtes Königreich.

Karibik: Grenada, Jamaika, und Trinidad und Tobago

Naher Osten: Bahrain, Iran, Israel, Jordanien, Oman, und Türkei

E2 Investorenvisum & E1 Handelsvisum

E2 Investorenvisum

Das E-2 Investorenvisum ist ein langfristiges, erneuerbares Arbeitsvisum für Antragsteller aus Ländern, die ein Investitionsabkommen mit Amerika unterzeichnet haben. Die Dauer des Visums hängt von den gegebenen Staatsvertragsbestimmungen ab. Z.B. Deutsche und Österreicher können das E-2 Visum für bis zu 5 Jahren bekommen, Schweizer für bis zu 4 Jahren. E-2 Firmen können für Angestellte mit der gleichen Staatsbürgerschaft wie die Eigentümer der Firma ein E-2 Manager Visum oder ein E-2 Spezialisten Visum beantragen. Der Investor sollte in den USA eine Gesellschaft gründen, unter der er das Unternehmen, das der Investor kaufen oder aufbauen will, betreiben wird. Diese Gesellschaft wird Antragsteller für das E2 Visum sein. Wir können die Gesellschaft für Sie gründen. Bitte besuchen Sie unsere Seite über Firmengründung.

Für das E2 Visum müssen der Antragsteller und die U.S. Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die U.S. Gesellschaft qualifiziert sich wie folgt:

  • Ein Staatsangehöriger, bzw. mehrere Staatsangehörigen, aus einem Land, das ein Investitionsabkommen mit den USA abgeschlossen hat, muss/müssen mindestens 50% der Geschäftsanteile der U.S. Gesellschaft besitzen;
  • Die Investition muss aktiv sein, d.h. die Firma muss regelmässig Produkte oder Dienstleistungen anbieten, und ein regelmässiges Einkommen produzieren;
  • Der Investor muss eine beträchtliche Investition mit Eigenkapital tätigen (bzw. mit einem Darlehen das mit persönlichen Anlagen gesichert ist). Das Gesetz schlägt keinen Mindestbetrag für eine Investition vor, jedoch muss die Investition genügen, um ein gewinnbringendes Unternehmen mit Erweiterungspotenzial aufzubauen. Je niedriger die Investition, desto höher muss der Anteil des Investitionskapitals sein, das vom Investor aufgebracht werden muss;
  • Die Investition muss zur lokalen Wirtschaft nicht nur geringfügig beitragen. Das Unternehmen muss mehrere Angestellten beschäftigen, und muss genügende Einnahmen haben, die es ermöglichen, dem Investor ein Gehalt zu zahlen und einen wesentlichen Gewinn zu ergeben.

Der E2-Visum-Antragsteller qualifiziert sich wie folgt:

  • Der Antragsteller muss belegen, dass seine Ausbildung und Berufserfahrung ihn für die Leitung eines Unternehmens qualifizieren, und dass der Investor in die USA einreisen wird, um die Firma zu leiten und auszubauen. Qualifikationen und Erfahrung sind wichtiger für die Beantragung eines E-2 Visums für Spezialisten oder für Führungskräfte, die nicht Teilhaber der Firma sind.

Anmerkung unserer Kanzlei:

Wir raten potenziellen Investoren, dass sie Kontakt mit uns aufnehmen, ehe sie in ein U.S. Unternehmen investieren. Wir können E2 Visum Interessenten bei der Auswahl eines Unternehmens beraten, im Hinblick auf die Geeignetheit des Projektes für das Investorenvisum.

Der Investor sollte auch vor Augen halten, dass man sich nach Ablauf des Visums weiterhin qualifizieren muss, wenn man einen Antrag auf Erneuerung des Visums stellt. Es genügt demnach nicht, wenn das Unternehmen den Antragsteller für ein erstes Visum qualifiziert, jedoch nicht ausweiterungsfähig genug ist um zu ermöglichen, das für das E2 Visum erforderte Personal einzustellen.

Es ist wichtig, dass potenzielle Einwanderer von Anfang an alle möglichen Fehler vermeiden, denn falsche Entscheidungen haben langfristige, negative, eventuell sogar fatale Auswirkungen auf den Einwanderungsprozess. Eine frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht dem Investor alle Zukunftspläne mit dem Anwalt zu besprechen und eine erfolgsversprechende Einwanderungsstrategie zu verfolgen.

Normalerweise wird der Antrag auf das E2 Visum am U.S. Konsulat im Aufenthaltsland des Antragstellers eingereicht. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die im gegebenen Investitionsabkommen vorgesehen ist. Meistens wird das Visum für 2-5 Jahre ausgestellt. Ein Statuswechsel in den USA ist möglich, wenn der Antragsteller mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA ist. Antragsteller, die sich mit dem Visa Waiver (ohne Visum) in den USA aufhalten, müssen den Antrag am Konsulat stellen.

Weitere E2 Visum-bezogene Informationen:

  • Ehepartner eines E2 Visumsinhabers darf sowohl im Familienbetrieb als auch bei anderen Arbeitgebern arbeiten.
  • Das E2 Visum kann unbegrenzt verlängert werden, solange die U.S. Firma sich als Sponsor qualifiziert.
  • Die Aktivitäten der Firma können im Laufe der Zeit ausgedehnt werden.

E1 Handelsvisum

Geschäftsleute, die einen erheblichen Handel mit Produkten oder Dienstleistungen mit den USA betreiben, können das E1 Handelsvisum beantragen, das ihnen erlaubt, in den USA zu arbeiten. Das E1 Visum ist Staatsangehöhrigen zugänglich aus Ländern die ein Handelsabkommen mit den USA abgeschlossen haben. Der Inhaber eines E1 Visums kann ebenfalls Angestellte mit der gleichen Staatsangehörigkeit über seine U.S. Firma für ein E1 Manager Visum oder E1 Spezialisten Visum sponsern.

Für diese drei Visas muss die U.S. Firma sowie der Antragsteller sich qualifizieren.

Die U.S. Firma qualifiziert sich wie folgt:

  • Sie muss internationalen Handel zwischen den USA und einem Land betreiben, das ein Handelsabkommen mit den USA unterschrieben hat. Dieser Handel (Import/Export) von Produkten oder Dienstleistungen muss schon vor dem Visumsantrag stattgefunden haben. Es kann sich um Ein- und Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen handeln, die importiert oder exportiert werden;
  • Der Volumen des Handels zwischen den USA und dem Handelsvertragsland muss „erheblich“ sein. Es wird kein Mindestwert oder Mindestvolumen für den Handel vorgeschrieben, jedoch muss die Firma beweisen, dass der Handel „erheblich“ ist, und dass er regelmässige Transaktionen erfordert (nicht nur vereinzelte Transaktionen im Laufe des Jahres);
  • Mindestens 50% des Handels der Firma muss zwischen den USA und dem Handelsvertragsland getätigt werden.

Qualifikation des Antragestellers:

  • Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller die erforderlichen Berufserfahrungsbelege und Zeugnisse vorlegen die beweisen, dass er den U.S. Betrieb leiten und die Arbeit ausführen kann.

Normalerweise wird der Antrag auf das E1 Visum am U.S. Konsulat im Aufenthaltsland des Antragstellers eingereicht. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die im gegebenen Handelsabkommen vorgesehen ist. Meistens wird das Visum für 2-5 Jahre ausgestellt. Ein Statuswechsel in den USA ist möglich, wenn der Antragsteller mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA ist. Antragsteller, die sich mit dem Visa Waiver (ohne Visum) in den USA aufhalten, müssen den Antrag am Konsulat stellen.

Weitere E1 Visum-bezogene Informationen

  • Ehepartner eines E1 Visumsinhabers darf sowohl im Familienbetrieb als auch bei anderen Arbeitgebern arbeiten.
  • Das E1 Visum kann unbegrenzt verlängert werden, solange die U.S. Firma sich als Sponsor qualifiziert.

Anmerkung unserer Kanzlei: 

Ein potenzieller Antragsteller für ein E1 Visum sollte eine Firma in den USA gründen und das U.S. Geschäft aufbauen, mit dem Visa Waiver oder mit dem B1 Visum. Die Firma soll schon regelmässigen Handel vorweisen, wenn der E1 Antrag eingereicht wird. Mit dem Visa Waiver oder dem B1 Visum kann der Händler in den USA verhandeln und Verträge unterschreiben, Personal einstellen, usw., aber er darf weder das Geschäft aktiv leiten, noch Personal überwachen, und er darf von der U.S. Firma kein Gehalt erhalten.

Bitte rufen Sie uns an unter der Nummer +1 (941) 362-7100 an, wenn Sie das E2 Investorenvisum oder das E1 Handelsvisum mit Anwalt Anthony Olson besprechen möchten. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer per Email an info@immigrationvisausa.com zusenden, damit Herr Olson Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Haben Sie Fragen über Ihre Einwanderungsoptionen?

Meine Anfrage abgeben
Rufen sie une bitte an!
+1 (941) 362-7100

Anthony Olson, P.A. - Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht 
2020 Cattlemen Road, Suite 100, Sarasota, FL 34232 Siehe Stadtpan 
Hauptrufnummer: +1 (941) 362-7100 
Webseite: http://www.immigrationvisausa.com/ 
© 2017 Alle Rechte vorbehalten 

Datenschutzerklärung | Sitemap

Die Informationen auf dieser Webseite der Anthony Olson, P.A. Anwaltskanzlei für Einwanderung sind von allgemeiner Natur und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar.

ENGLISH
DEUTSCH
ESPAÑOL
FRANÇAIS
ÄŒESKY
MAGYAR
EN
DE
ES
FR
CS
HU