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Das reguläre EB-5-Programm im Vergleich zum EB-5-Programm für Regionalzentren

Ich würde es vorziehen, mir die EB-5-Green Card durch eine Investition in und den Betrieb eines eigenen Unternehmens im Rahmen des EB-5-Programms zu sichern. Inwiefern unterscheidet sich dies von einer Investition über ein EB-5-Regionalzentrum?

Es gibt mehrere wesentliche Unterschiede zwischen der Regionalzentrum-Variante des EB-5-Programms (offiziell als „Immigrant Investor Program“ bezeichnet) und dem regulären EB-5-Programm.

Unterschied 1: Schaffung von Arbeitsplätzen

Die grundlegenden Anforderungen

Im Rahmen des Standard-EB-5-Programms muss der Investor 10 neue Vollzeitstellen für US-Arbeitnehmer (die US-Staatsbürger oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht sein müssen) schaffen, die direkt bei dem neuen Unternehmen beschäftigt werden, in das der Investor investiert. Die USCIS verlangt nicht, dass alle Arbeitsplätze bereits vor Einreichung des I-526-Antrags vorhanden sind, da anhand eines Geschäftsplans mit Prognosen nachgewiesen werden kann, wie viele Arbeitsplätze während der zweijährigen Probezeit geschaffen werden. Die USCIS kann jedoch Zweifel an den Prognosen hegen, weshalb es am besten ist, bereits so viele Arbeitsplätze wie möglich geschaffen zu haben.

Alternativ kann der Investor im Rahmen des Standard-EB-5-Programms ein bestehendes, in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen mit 10 oder mehr Vollzeitbeschäftigten erwerben, d. h. ein Unternehmen, das in den vorangegangenen 12 bis 24 Monaten 20 % seines Nettovermögens verloren hat. In diesem Szenario muss der Investor keine 10 neuen Arbeitsplätze schaffen, wenn er die gleiche Anzahl an Mitarbeitern beibehält, die das Unternehmen vor seiner Investition hatte, sondern kann lediglich alle Arbeitsplätze erhalten, die vor dem Erwerb des Unternehmens bestanden. Wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Investition in den Erwerb weniger als 10 Vollzeitstellen hatte, müssen zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden, um insgesamt 10 Vollzeitstellen zu erreichen (die bestehenden und die neuen Stellen zusammengezählt).

Im Rahmen der Regional-Center-Variante des EB-5-Programms muss das neue Wirtschaftsunternehmen, in das der Investor investiert, keine Arbeitnehmer direkt beschäftigen. Stattdessen kann das neue Wirtschaftsunternehmen in ein völlig unabhängiges Unternehmen investieren oder diesem Geld leihen, wodurch direkt oder indirekt Arbeitsplätze geschaffen werden. Solange die direkt oder indirekt geschaffenen Arbeitsplätze insgesamt 10 Arbeitsplätze pro EB-5-Investor ausmachen, ist die Anforderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllt. Die indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen durch ein anderes Unternehmen als das des EB-5-Investors gilt nur im Rahmen des EB-5-Programms für regionale Zentren, nicht im Rahmen des Standard-EB-5-Programms.

Nachweis der Schaffung von Arbeitsplätzen

Im Rahmen des Standard-EB-5-Programms müssen sehr detaillierte Einwanderungsunterlagen und Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden. Damit die 10 neuen Vollzeitstellen im Rahmen des EB-5-Programms anerkannt werden, müssen sie mit US-Bürgern oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in den USA besetzt werden. Daher prüft die USCIS die I-9-Einwanderungsformulare sehr genau, um die Arbeitserlaubnis in den USA zu verifizieren. Falls ein Arbeitnehmer ein gefälschtes Einwanderungsdokument vorlegt, wird die USCIS den von diesem Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz nicht anrechnen. Infolgedessen muss der EB-5-Investor in professionelle Beratung investieren, um I-9-Compliance-Verfahren zu entwickeln, die die Erfüllung der Anforderungen der USCIS gewährleisten.

Im Rahmen des Standard-EB-5-Programms prüft die USCIS zudem die Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter genau, um festzustellen, ob diese mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten. Sind die Arbeitszeitaufzeichnungen unvollständig, kann die USCIS den Antrag ablehnen, da nicht nachgewiesen wurde, dass alle 10 neuen Arbeitsplätze Vollzeitstellen sind.

Im Rahmen des EB-5-Programms für regionale Zentren variieren Art und Umfang der Unterlagen je nach der Methodik des regionalen Zentrums zur Schaffung von Arbeitsplätzen für das jeweilige Projekt. Einige Regionalzentren berechnen die Schaffung von „direkten Arbeitsplätzen“ auf der Grundlage von Prognosen zur Anzahl der Mitarbeiter, die Mieter pro Quadratmeter Fläche beschäftigen können, je nach Nutzung der gemieteten Fläche, wie z. B. Einzelhandel, Büro, Leichtindustrie oder Lagerhaltung. Die sich daraus ergebende Anzahl an Mitarbeitern/Arbeitsplätzen wird in das Modell des Wirtschaftswissenschaftlers eingespeist, um die Berechnung der direkten und indirekten Arbeitsplätze zu erstellen, die dadurch entstehen, dass das Unternehmen Güter und Dienstleistungen in der lokalen Wirtschaft nachfragt.

Andere regionale Zentren ermitteln die Arbeitsplatzschaffung, indem sie alle indirekten Arbeitsplätze mit einem ausgabenbasierten Wirtschaftsmodell berechnen. Ein Beispiel hierfür wäre ein regionales Zentrum, das die Mittel der EB-5-Investoren an private Unternehmen verleiht, die groß angelegte Bauprojekte durchführen. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze wird anhand eines Multiplikators berechnet, der mit dem Gesamtbetrag der für Bau- und/oder Renovierungsarbeiten aufgewendeten Mittel multipliziert wird, wobei nicht nur die Darlehensmittel des regionalen Zentrums, sondern auch andere aufgewendete Mittel berücksichtigt werden, die aus externen Kapitalquellen stammen.

Bei der ausgabenbasierten Methode zur Ermittlung indirekter Arbeitsplätze ist die Berechnung der geschaffenen Arbeitsplätze wesentlich einfacher. Es geht lediglich darum, den Gesamtbetrag der Ausgaben mit dem Multiplikator aus dem Modell des Ökonomen zu multiplizieren. Die USCIS möchte möglicherweise den tatsächlich im Rahmen des Projekts ausgegebenen Betrag überprüfen, doch gibt es keine Zählung zur Ermittlung der Anzahl der geschaffenen direkten Arbeitsplätze, da in der Berechnung nur indirekte Arbeitsplätze berücksichtigt werden.

Unterschied 2: Die Investition

Bei allen EB-5-Programmen reicht eine Investition von 800.000 US-Dollar aus, um den Investor zu qualifizieren, sofern die Investition in einem ländlichen Gebiet, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit (sogenanntem „Targeted Employment Area“ – „TEA“) oder in ein infrastrukturbezogenes Projekt getätigt wird. Wird die Investition in einem Gebiet getätigt, das wirtschaftlich stärker ist und nicht als ländliches Gebiet oder Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit gilt, oder in ein infrastrukturbezogenes Projekt, muss die Investition 1.050.000 US-Dollar betragen, um im Rahmen eines EB-5-Programms qualifiziert zu sein.

Bei allen EB-5-Programmen muss die gesamte Investition vor der Einreichung des I-526-Antrags (bei selbstverwalteten EB-5-Fällen) oder des I-526E-Antrags (bei EB-5-Fällen über Regionalzentren) getätigt werden, was den ersten Schritt im EB-5-Verfahren darstellt. Dies kann die Einzahlung des gesamten Investitionsbetrags auf ein Treuhandkonto beinhalten, das in der Regel von einer Bank geführt wird, wobei die Investitionsmittel zum Zeitpunkt der Genehmigung des I-526- oder I-526E-Antrags ausgezahlt werden.

Der Prozess der Investition der Mittel ist der Punkt, an dem sich der Unterschied zwischen den beiden EB-5-Programmen zeigt.

Der selbstbestimmte EB-5-Investor muss die 800.000 USD oder 1.050.000 USD vollständig ausgeben, bevor er den I-526- oder I-526E-Antrag einreicht. Die Treuhandoption käme nur dann zum Tragen, wenn der gesamte qualifizierende Betrag der Investitionsmittel in einer einzigen Transaktion ausgegeben würde, beispielsweise für den Kauf einer Immobilie, die als Geschäftsräume dienen soll, oder für den Kauf eines bestehenden Unternehmens für 1.050.000 $. In den allermeisten Fällen ist dies nicht möglich, da die Gründung eines neuen Unternehmens in der Regel aus vielen kleineren Anschaffungen besteht, wie z. B. Geschäftsräumen, Lagerbeständen, verschiedenen Werkzeugen, Ausrüstung, Fahrzeugen usw., aus denen sich das Unternehmen zusammensetzt. Dies erfordert einen längeren Zeitraum, in dem der Investor die Investition tätigen kann.

Der Investor in einem EB-5-Programm eines Regionalzentrums zahlt die Investition in Höhe von 800.000 US-Dollar in der Regel kurz vor Einreichung des I-526E-Antrags auf ein Treuhandkonto bei einer Bank ein, wobei davon ausgegangen wird, dass das Regionalzentrum das Projekt bereits im Vorfeld vorbereitet hat; dies reicht aus, um die Bereitstellung der Investitionsmittel durch den Investor zu gewährleisten.

Unterschied 3: Leitung und Organisation des EB-5-Unternehmens

Wie bereits erläutert, erfordert ein selbstverwaltetes Projekt im Rahmen des Standard-EB-5-Programms umfangreiche praktische Vorbereitungen und Organisationsmaßnahmen seitens des EB-5-Investors, einschließlich der folgenden Schritte: Für den Investor in einem EB-5-Regionalzentrum hat das Regionalzentrum bereits alle Vorbereitungen getroffen, sodass der Investor sich lediglich beim Regionalzentrum anmelden, die Mittel auf das Treuhandkonto einzahlen und gemeinsam mit dem Einwanderungsanwalt die rechtmäßige Herkunft seiner Mittel dokumentieren muss. Das Regionalzentrum stellt dem Einwanderungsanwalt alle Unterlagen zum Projekt zur Verfügung, damit dieser den I-526E-Antrag vorbereiten kann.

  1. Arbeiten Sie mit einem Einwanderungsanwalt zusammen, um ein befristetes Arbeitsvisum zu erhalten, beispielsweise ein E-2-Investorenvisum, ein L-1A-Visum für entsandte Führungskräfte oder ein H-1B-Visum für Fachkräfte, da der Investor gut ein Jahr oder länger benötigen wird, um das Unternehmen zu gründen, dessen Betrieb zu leiten und alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, damit er in der Lage ist, den EB-5-Einwanderungsprozess durch Einreichung des I-526-Antrags zu starten.
  2. Der EB-5-Investor muss eine Geschäftstätigkeit festlegen, die als Grundlage für die EB-5-Investition dient, einen geeigneten Standort finden, Vorkehrungen für den Kauf oder die Anmietung der Räumlichkeiten treffen, sich um etwaige Ausbauarbeiten kümmern und alle notwendigen Vorräte, Werkzeuge, Ausrüstungen usw. beschaffen, um das Unternehmen zu gründen.
  3. Der Investor muss in Abstimmung mit einem Einwanderungsanwalt mit einem Wirtschaftsanwalt zusammenarbeiten, um die juristischen Personen zu gründen, unter denen das Unternehmen tätig sein wird, und diese so zu strukturieren, dass sie den Anforderungen in Bezug auf Einwanderung, Steuern und Haftungsschutz gerecht werden.
  4. Wie bereits erwähnt, muss der EB-5-Investor in eine einwanderungsrechtliche Beratung investieren, um I-9-Konformitätsverfahren zu entwickeln, die die Erfüllung der Anforderungen der USCIS gewährleisten.
  5. Der EB-5-Investor muss mit einem professionellen Verfasser von Geschäftsplänen zusammenarbeiten, um einen überzeugenden Geschäftsplan zu erstellen, der gemäß den festgelegten Richtlinien verfasst ist. Darin müssen die Prognosen zur Schaffung von Arbeitsplätzen erläutert werden, insbesondere wenn die Arbeitsplätze noch nicht vorhanden sind. Außerdem muss die Geschäftstätigkeit definiert werden, der das neue Unternehmen nachgehen wird, und es müssen die Phasen und Meilensteine für das prognostizierte Unternehmenswachstum festgelegt werden.
  6. Von Anfang bis Ende muss der EB-5-Investor eng mit einem Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten, der den Investor und die anderen professionellen Berater in allen Phasen der Unternehmensgründung und der Vorbereitung des I-526-Antrags berät. Die rechtmäßige Herkunft der Mittel muss gut dokumentiert sein.

Unterschied 4: Einhaltung der Einwanderungsanforderungen und Vorbereitung der Unterlagen für den I-829-Antrag zur Aufhebung der Bedingungen

Investoren im Rahmen aller Varianten des EB-5-Programms erhalten zunächst eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung, und um diese Bedingung aufzuheben, müssen sie einen weiteren Antrag (I-829) bei der USCIS stellen, um nachzuweisen, dass sie: Der eigenständige EB-5-Investor muss die Erfüllung aller einwanderungsrechtlichen Anforderungen nachweisen. In Bezug auf die Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bedeutet dies die Einstellung und Aufrechterhaltung von 10 neuen Vollzeitstellen für US-Bürger und Personen mit rechtmäßigem Daueraufenthaltsstatus in den USA. Dies erfordert die Führung detaillierter Arbeitszeitaufzeichnungen für die Mitarbeiter sowie aufwendige I-9-Konformitätsverfahren zum Nachweis des Einwanderungsstatus der Mitarbeiter, möglicherweise einschließlich I-9-Prüfungen durch einen Einwanderungsanwalt.

  1. die Investition aufrechterhalten,
  2. die 10 Arbeitsplätze pro EB-5-Investor geschaffen und
  3. nicht in wesentlicher Weise von der Geschäftstätigkeit abgewichen sind, für die die USCIS den Antrag I-526 oder I-526E genehmigt hat.

Der Investor muss zudem eng mit seinem Steuerberater zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass keine Ausschüttungen aus dem Kapitalkonto des Investors vorgenommen werden. Gewinnausschüttungen sind zulässig, nicht jedoch Ausschüttungen, die die Kapitalinvestition des Investors mindern, was die USCIS zu der Schlussfolgerung veranlassen würde, dass die Investition nicht aufrechterhalten wurde, und somit könnte der Antrag abgelehnt werden.

Schließlich müsste der Investor das Unternehmen sorgfältig so weiterentwickeln, dass es im Einklang mit der Geschäftstätigkeit bleibt, die von der USCIS im Stadium des I-526- oder I-526E-Antrags genehmigt wurde. Wenn der Investor die Geschäftstätigkeit ändert, indem er in eine völlig andere Branche wechselt, verlangt die USCIS, dass er einen „geänderten Antrag“ einreicht, damit die USCIS die neue Geschäftstätigkeit des Unternehmens als Grundlage für die EB-5-Green Card bewerten und hoffentlich genehmigen kann.

Bei einem EB-5-Regionalzentrum liegt die Verantwortung beim Regionalzentrum, die Einhaltung der Einwanderungsvorschriften sicherzustellen und anschließend dem Einwanderungsanwalt des Investors die erforderlichen Unterlagen zur Einreichung des I-829-Antrags zur Verfügung zu stellen. Die etablierteren Regionalzentren, die bereits mehr Projekte und Einwanderungsfälle bearbeitet haben, verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Erfüllung der einwanderungsrechtlichen Anforderungen. Sie sind darin versiert, ihre Projekte in Übereinstimmung mit den Anforderungen der USCIS zu halten und sicherzustellen, dass sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, wenn für ihre Investoren der Zeitpunkt kommt, den I-829-Antrag einzureichen.

Können Sie die positiven Aspekte sowohl des Regionalzentrums- als auch des Standard-EB-5-Programms kombinieren?

Ja. Dies kann durch eine selbstverwaltete Geschäftstätigkeit in Partnerschaft mit einem bestehenden Regionalzentrum erreicht werden. Das Regionalzentrum muss jedoch von der USCIS zugelassen sein, um die geografische Region abzudecken, in der das Unternehmen ansässig ist, sowie den Geschäftsbereich, in dem das Unternehmen tätig ist. Eine Partnerschaft mit einem bestehenden Regionalzentrum ist natürlich mit gewissen Gebühren verbunden, die mit dem Regionalzentrum ausgehandelt werden müssten. Es handelt sich um eine Gebühr, die sich wahrscheinlich auf mehrere Zehntausend Dollar belaufen würde. Falls das Regionalzentrum noch nicht für die betreffende geografische Region und die Geschäftstätigkeit zugelassen ist, muss der EB-5-Investor zudem die zusätzlichen Anwaltskosten, behördlichen Gebühren und sonstigen Aufwendungen für die Beantragung und Erlangung einer Änderung der Zulassung des Regionalzentrums durch die USCIS tragen, um das entsprechende geografische Gebiet oder die Geschäftstätigkeit abzudecken.

Eine Partnerschaft mit dem Regionalzentrum würde die Möglichkeit bieten, indirekt geschaffene Arbeitsplätze anzurechnen. Infolgedessen müsste das Unternehmen die 10 neuen Vollzeitmitarbeiter nicht direkt einstellen und beschäftigen. Zudem würde dies die Einbindung weiterer EB-5-Investoren in das Projekt erleichtern. Aufgrund der erheblichen zusätzlichen Kosten wäre dieses Szenario einer Partnerschaft mit einem Regionalzentrum nur dann sinnvoll, wenn der EB-5-Investor plant, weitere EB-5-Investoren zu gewinnen.

Welches EB-5-Programm ist für mich am besten geeignet?

Ihre Fähigkeit, im Geschäft erfolgreich zu sein

Es ist sehr wichtig, Ihre eigenen Managementfähigkeiten, Ihre Erfahrung in der Führung eines eigenen Unternehmens, Ihren unternehmerischen Instinkt und Ihre Findigkeit, Ihre Fähigkeiten im Marketing für Ihr eigenes Unternehmen, Ihre Organisations- und Buchhaltungsfähigkeiten sowie Ihre Kapitalreserven zur Aufrechterhaltung des Unternehmens und der Beschäftigung der Mitarbeiter realistisch und sorgfältig einzuschätzen – selbst wenn das Unternehmen nicht wie geplant wächst und sich entwickelt. Außerdem müssen Sie sich fragen und die Angelegenheit objektiv recherchieren, ob Sie ein Unternehmen gefunden haben, das Waren oder Dienstleistungen anbietet, die wirklich gefragt sind und eine Grundlage für zukünftiges Wachstum bilden. Da Sie das Unternehmen schließlich selbst leiten müssen, sollten Sie sich fragen, ob Sie an einem Ort in den USA leben möchten, der für den Aufbau eines Unternehmens der Art, die Sie gründen möchten, förderlich ist. Wenn Sie nicht in all diesen Bereichen stark sind, sollten Sie stattdessen eine Investition in das EB-5-Programm eines Regionalzentrums in Betracht ziehen.

Weitere Faktoren bei der Wahl des EB-5-Programms

Kind, das bald volljährig wird

Wenn Sie Kinder haben, die bald das 21. Lebensjahr erreichen, wäre das EB-5-Programm für Regionalzentren die bessere Option, da es Zeit braucht, ein Unternehmen aufzubauen, das als gute Grundlage für die Qualifizierung im Rahmen des Standard-EB-5-Programms dient, und dies könnte mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Ihnen zur Verfügung steht, bevor Ihr Kind 21 wird. Zudem verfügen Sie beim Aufbau Ihres eigenen EB-5-Unternehmens nicht über die Erfahrung, die ein etabliertes EB-5-Regionalzentrum mitbringt. Daher ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Ihr Antrag beim ersten Mal nicht erfolgreich ist, Ihr Kind oder Ihre Kinder jedoch bereits 21 Jahre alt geworden sind und das Alter überschritten haben, sodass Sie keine zweite Chance erhalten, es richtig zu machen.

Stammen Sie aus einem Land, das im Rahmen des EB-5-Programms einem Quotenrückstand unterliegt?

Bestimmte Länder, namentlich China und Indien, unterliegen aufgrund der großen Zahl von Einwanderern aus diesen Ländern im Rahmen des EB-5-Programms einem Rückstand bei der EB-5-Green-Card-Quote. Der EB-5 Reform & Integrity Act von 2022 schuf Quotenreservierungen für Investitionen in ländlichen Gebieten, Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit sowie für infrastrukturbezogene Projekte. Infolgedessen gibt es derzeit keinen Rückstand für Chinesen und Inder, die in Gebiete oder Projekte investieren, die unter diese Reservierungen fallen und für die derzeit kein Rückstand für irgendein Land besteht. Daher müssen Personen aus Ländern mit Rückstand in ländlichen Gebieten, Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit und in infrastrukturbezogene Projekte investieren, um nicht unter einen Quotenrückstand zu fallen.

Wo möchten Sie leben?

Im Rahmen des Standard-EB-5-Programms müssen Sie in dem Gebiet wohnen, in dem das Unternehmen angesiedelt sein wird, da Sie es selbst leiten müssen. Im Rahmen des EB-5-Programms für regionale Zentren können Sie überall wohnen, da Sie nicht in die tägliche Geschäftsführung des Unternehmens eingebunden sein müssen.

Möchten Sie sich einfach zur Ruhe setzen und nicht arbeiten?

Wenn Sie sich zur Ruhe setzen möchten, ist das Standard-EB-5-Programm nichts für Sie, da Sie sich verpflichten müssen, das Unternehmen täglich aktiv zu leiten. Das EB-5-Programm für regionale Zentren ist besser geeignet, da Sie nicht in die tägliche Geschäftsführung eingebunden sein müssen.

Möchten Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen?

Das Standard-EB-5-Programm, bei dem Sie aktiv in die tägliche Geschäftsführung eingebunden sind und alle Entscheidungen selbst treffen, wäre besser geeignet. Dennoch sollten Sie, wie bereits erwähnt, Ihre eigenen „Voraussetzungen“ für den Erfolg im Unternehmen prüfen.

Zusammenfassung

Wenn Sie erwägen, im Rahmen des EB-5-Programms auszuwandern, möglicherweise durch ein eigenes Unternehmen, sollten Sie alle hier erörterten Auswirkungen sorgfältig abwägen, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne bei der Abwicklung des EB-5-Verfahrens zur Seite, unabhängig davon, für welchen Ansatz Sie sich entscheiden.

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