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Plötzlicher starker Rückgang der Anmeldegebühren für EB-5-Investoren

Endlich gibt es eine gute Nachricht für EB-5-Investoren! Eine EB-5-Investoren-Interessengruppe namens American Immigrant Investor Alliance („AIIA“) reichte eine Klage gegen die USCIS ein, in der sie behauptete, dass die USCIS, als sie die Antragsgebühren für die Petitionen I-526, I-526E und I-829 (sowie für die Anträge I-956, I-956F und I-956G, die von regionalen Zentren eingereicht werden) , dies unrechtmäßig getan habe, da sie nicht die gemäß Abschnitt 106 des EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 vorgeschriebene „Gebührenstudie” durchgeführt habe und da sie generell in einer Weise gehandelt habe, die „willkürlich, launisch und nicht im Einklang mit dem Gesetz” stehe, nämlich dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Infolgedessen ordnete das US-Bezirksgericht für den Bezirk Colorado an, dass die USCIS diese Anmeldegebühren auf das Niveau vor der Erhöhung am 1. April 2024 senken muss.

Am 14. November 2025 kam die USCIS dieser gerichtlichen Anordnung nach und senkte die Anmeldegebühren für die Formulare I-526, I-526E, I-829, I-956, I-956F und I-956G auf das Niveau vor dem 1. April 2024. Dies bedeutet für EB-5-Investoren künftig folgende Gebührenänderungen:

  • Die Anmeldegebühr für den Antrag I-526/I-526E wurde von 11.160 USD auf 3.675 USD gesenkt.
  • Die Anmeldegebühr für den Antrag I-829 wurde von 9.525 USD auf 3.750 USD gesenkt.

Die AIIA sucht nun EB-5-Investoren, die Anträge I-526, I-526E oder I-829 zu diesen überhöhten Gebühren eingereicht haben, um gemeinsam eine Sammelklage einzureichen und die Rückerstattung der Differenz zwischen den bereits gezahlten überhöhten Gebühren und den Gebühren vor dem 1. April 2024 zu fordern. d. h. 7.485 USD für den Antrag I-526 oder I-526E und 5.775 USD* für den Antrag I-829. Für alle, die nach dem 1. April 2024 einen Antrag auf Statusänderung (I-485) (und die zugehörigen Formulare I-765 und I-131) gestellt haben, gibt es keine Rückerstattung für die Gebühren für diese Formulare, da sich der Rechtsstreit nur auf die Antragsgebühren für die oben genannten Formulare bezog, die nur im Zusammenhang mit dem EB-5-Programm eingereicht werden.

*Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit der Anmeldegebühr für den I-829-Antrag vor dem 1. April 2024 eine biometrische Gebühr von 85 USD pro Person für den Investor und für jeden Angehörigen, der zum Zeitpunkt der Einreichung 14 Jahre oder älter war, zu entrichten war. Daher würde der Erstattungsbetrag von 5.775 USD vermutlich um die Höhe der biometrischen Gebühren reduziert werden, die für den Investor und alle zum Zeitpunkt der Einreichung über 14 Jahre alten Angehörigen zu entrichten gewesen wären.

Wenn Sie seit dem 1. April 2024 einen Antrag I-526, I-526E oder I-829 gestellt haben, würde ich Ihnen empfehlen, sich über eine Rückerstattung zu informieren, indem Sie die folgende Seite der AIIA-Website besuchen. Dort finden Sie einen Link zu einem Formular, mit dem Sie weitere Informationen darüber anfordern können, wie Sie sich der Sammelklage anschließen können und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Hier ist der Link:

https://goaiia.org/we-won-the-eb-5-fee-increase-lawsuit/

Viel Glück bei der Erlangung einer Rückerstattung für die überhöhten Anmeldegebühren!

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