Verlängerung des EB-5-Investorenprogramms bis zum 11. Dezember 2020
Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass das EB-5-Investorenprogramm für Einwanderer nun bis zum 11. Dezember 2020 verlängert wurde. Die Fortsetzungsresolution ("CR"), die die Finanzierung der Bundesregierung und die Genehmigung mehrerer Regierungsprogramme, einschließlich des Programms für regionale Zentren EB-5, vorsieht, wurde vom Kongress verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet. Die CR, die gestern Abend unterzeichnet wurde, stellt der Regierung bis zum 11. Dezember 2020 Finanzmittel zur Verfügung und gewährleistet die Fortsetzung des Programms für die regionalen Zentren EB-5 und vieler anderer Bundesprogramme.
Nebenbei bemerkt: Wenn Sie ein indischer Staatsbürger oder ein in Indien geborener eingebürgerter Bürger eines anderen Landes sind, gibt es keinen Quotenrückstand mehr für indische Staatsbürger oder in Indien geborene Bürger anderer Länder.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Einwanderung im Rahmen des EB-5-Programms haben.