de de Firmengründung USA | Firmengründung in allen Bundesstaaten der USA
Wir sind Ihre Anwaltskanzlei für Einwanderung
ProfilReferenzenKontakt

Firmengründung in USA

Wir helfen Klienten Gesellschaften in allen Bundesstaaten der USA zu gründen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Firmenführung in den USA. Man kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, eine Handelsgesellschaft oder weitere Gesellschaftsformen, bei denen es sich um eine juristische Person handelt. Diese Formen unterscheiden sich in einem ganz erheblichen Punkt von einer inhabergeführten Firma.

Bei einer inhabergeführten Firma haftet der Geschäftsführer mit seinem Gesamten Privatvermögen. Bei einer durch eine juristische Person geführte Firma, wird das Vermögen des Inhabers von der Firma getrennt. Auch steuerliche Vorteile bewegen sehr viele Firmeninhaber zur Gründung einer juristisch geführten Firma. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass bei Erbschaftsangelegenheiten ein grosser Teil der Erbschaftssteuern nicht anfällt, da sich das Firmenvermögen nicht in privater Hand befindet, sondern der Gesellschaft zugeordnet wird.

Dies kann sehr hilfreich bei der Nachlassplanung sein und schützt die neuen Erben vor hohen Steuerzahlungen.

Speziell in den USA ist ein Vermögensschutz von ausserordentlicher Wichtigkeit. Dies hängt auch sehr mit dem Rechtssystem in den USA zusammen. Während Privatpersonen durch Klagen relativ leicht und schnell an sehr viel Geld gelangen, müssen wiederum Firmen mit sehr hohen Zahlungen an die Geschädigten sowie die Juristen rechnen. Rechtsanwälte sind in den USA prozentual am Streitwert beteiligt, was wiederum zur Folge hat, dass in keinem anderen Land der Welt die Geschädigten und Ihre Rechtsanwälte mit derart hohen Summen bedient werden. Dieses „easy money“ für Geschädigte führt sehr häufig zu frivolen Klagen, welche in vielen anderen Ländern der Welt erst gar nicht zur Verhandlung kommen würden. Unternehmer müssen daher Ihr hart verdientes Vermögen schützen, damit dieses nicht durch Klageforderungen und Rechtsstreitigkeiten aufgebraucht wird.

Aus diesem wichtigen Umstand resultierend, wird grundsätzlich jedem Firmengründer in den USA – und speziell, wenn es sich um einen Einwanderer handelt – empfohlen eine Gesellschaft juristischer Form zu gründen, bei dem es sich bei dem Firmeninhaber um keine natürliche Person handelt.

Wir sind darauf spezialisiert, wenn es darum geht, diese Art von Gesellschaften in einem der 50 US-Bundesstaaten zu gründen. Unser Service beinhaltet auch die Beantragung einer Federal Employer Indentification Number (Firmensteuernummer). Diese ist zwingend vorgschrieben für die Eröffnung eines US-Firmen-Geschäftskontos.

Nachstehend haben wir die eine Reihe von häufig gestellten Fragen zusammengestellt, welche in Bezug auf eine Firmengründung in den USA gestellt werden. Diese werden dann im nachstenden Text behandelt.


Welche Vorteile ergeben sich bei der Gründung einer Gesellschaft?

Die Gründung einer Gesellschaft bietet eine Menge Vorteile. Als wichtigster Punkt, wie bereits oben erwähnt, wird das private kapital vom Firmenkapital getrennt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft lediglich mit einer begrenzten Summe haftet, das Vermögen des Firmeninhabers bleibt hiervon unberührt. Die Gläubiger haben zur Befriedigung Ihrer Forderungen lediglich Zugriff auf das Firmenkapital. Bei Einzelfirmen oder auch Personenfirmen haftet der oder die Eigentümer mit dem gesamten Privatvermögen. D.h. bei Pfändungen, welche durch die Gläubiger erwirkt werden, kann das gesamte Kapital im Unternehmen als auch die Vermögenswerte der Inhaber gepfändet werden.

Als weiterer Vorteil sei hier noch aufgeführt, dass Krankenversicherungsbeiträge, Arztkosten, Sozialversicherungssteuern sowie Gebühren für das Gesundheitswesen (Medicare) zu einem weitaus höheren Prozentsatz steuerlich absetzbar sind, als dies bei Einzel- oder Personenfirmen der Fall ist. Geplante Kapitalerhöhungen durch Ausgabe von Aktienoptionen werden ebenfalls steuerlich deutlich besser behandelt als bei Personenfirmen.


Welcher Bundesstaat bietet die meisten Vorzüge bei einer Firmengründung?

Als Faustregel gilt grundsätzlich. Die Firma soll in dem Staat gegründet werden, in welchem sich der physische Hauptsitz befindet. Wollen Sie z.B. Ihre Firma in Delaware gründen, obwohl sich der Sitz der Firma in einem anderen Staat befindet, müssen Sie einen Antrag als ausserstaatliches Unternehmen in dem Staat einreichen, in welchem sich der Sitz der Firma befindet. Dieser Antrag wird dann im jeweiligen Staat geprüft und nach einer Bewilligung durch die Behörden kann diese Konstellation Ihre Arbeit aufnehmen (physischer und rechtlicher Sitz des Unternehmes in zwei verschiedenen Bundesstaaten). Gerne sind wir in unserer Kanzlei behiflich, wenn es darum geht diese Art von Anträgen auszufüllen und bei den Behörden einzureichen. Das Unternehmensrecht in den USA basiert hauptsächlich in den meisten Bundesstaaten auf der Grundlage des Gesetzes von Delaware. Bei Unternehmen, welche sich im Privatbesitz befinden, gibt es in der Regel keinerlei Unterschiede mehr vom Unternehmensrecht in Delaware sowie den anderen Staaten. Die einfache Regel besagt: Gründen Sie Ihre Firma in dem Staat, in welchem sich der physische Hauptsitz befinden wird, da eine andere Vorgehensweise keinerlei Vorteile bringt, jedoch mit deutlich höherem Aufwand verbunden ist.


Welche Dienstleistungen werden von dem eingetragenen Vertreter angeboten?

Der eingetragene Vertreter der Firma (Registered Agent) ist verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertreter ist hauptsächlich zuständig als Bindeglied zwischen Staat und Firmeninhaber. Er regelt die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten (Service-Prozess), er nimmt staatliche Benachrichtigungen entgegen und informiert den Firmeninhaber in allen wichtigen Punkten. Einmal jährlich schreibt der Gesetzgeber vor, Jahresberichte, Steuererklarungen und Bilanzen einzureichen – dies gilt verpflichtend für Kapitalgesellschaften (Ags) sowie GmbHs (LLCs.) Auch diese Aufgabe übernimmt der Vertreter in angemessener Weise.


Gibt es jährliche Einreichungen nach einer Firmengründung?

Grundsätzlich, ja. Jedes in den USA registrierte Unternehmen muss eine jährliche Steuererklärung einreichen (IRS-Formular 1120 und 1120S). Darüberhinaus ist ein Jahresbericht abzugeben, in welchem folgende Informationen enthalten sein müssen:

  • Adresse des Unternehmens / Vorstandsmitglieder / Geschäftsführer
  • In diesem Bericht müssen die Aktionäre nicht aufgeführt sein.
  • Die jährlichen Steuererklärungen müssen wie folgt eingereicht werden:
  • Bei Einzelunternehmen – IRS Form 1040 Schedule C
  • Bei GmbHs – IRS Formular 1065
  • Bei Personengesellschaften – IRS Form 1065

Wie viele Gesellschafter werden benötigt, um eine Firma zu gründen?

In den allermeisten Staaten ist es ausreichend, die Gesellschaft mit einer Person zu gründen.

Diese einzelne Person kann gleichzeitig die Funktion des Geschäftsführers, des Sekretärs sowie des Hauptbuchhalters inne haben und kann darüberhinaus auch die einzige Person im Vorstand sein.

Der Geschäftsführer des Unternehmens leitet das Tagesgeschäft auf der Grundlage der Anweisungen des Vorstandes. Aktionäre, welche zusammen mehr als 50% der Aktien besitzen, können grundlegende Entscheidungen über wichtige Strategien im Unternehmen bestimmen und erwirken.

Zu beachten ist hierbei die Stimmengewichtung. Bei gleicher Stimmengewichtung aller Aktionäre entscheidet allein die Summe der Aktienanteile, es kann jedoch auch seinn, dass gewisse Aktionäre (wie z.B. Familienmitglieder) eine deutliche höhere Stimmengewichtung haben als die übrigen Aktionäre. Damit können wiederum Entscheidungen der übrigen Aktionäre oftmals verhundert werden.


Wer besitzt die Gesellschaft?

Die Aktionäre besitzen die Gesellschaft. Eine Gesellschaft kann einen oder viele Aktionäre haben. Da die Aktionäre die Mitglieder des Vorstands wählen, und die Vorstandsmitglieder den Geschäftsführer wählt, die Aktionäre entscheiden, wer die Gesellschaft führen wird. Wer 50% oder mehr der Aktien besitzt, bestimmt die Führung der Gesellschaft abgesehen davon, dass es eine Vereinbarung gibt, wonach das Bestimmungsrecht nicht im Verhältnis zur Zahl der Aktien ist.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Ausländer eine Gesellschaft in den USA besitzen kann?

Um ein Unternehmen in den USA zu gründen, gibt es zunächst keinerlei Unterschiede zwischen einem US-Bürger sowie einem Ausländer. Die Voraussetzungen hierfür sind die gleichen. Man muss also kein US-Bürger sein oder eine green card besitzen, um ein eine Kapitalgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Der beste Weg für einen ausländischen Mitbürger ist, eine GmbH zu gründen. Hier hat der Firmengründer den Vorteil, dass Gewinnausschüttungen oder auch Dividenden nur einfach besteuert werden.

Bei einer C-Corporation werden Gewinne doppelt besteuert, was viele ausländische Mitbürger dazu veranlasst eine GmbH zu gründen. Ein weiterer Vorteil, welcher für die Gründung einer GmbH spricht ist der, dass nach US-Steuerrecht ausländische Bürger zwar Anteile an einer C-Corporation besitzen dürfen, jedoch nicht gleichzeitig Aktienanteile an einer S-Corporation besitzen dürfen.

Ein Ausländer darf als Vorstandsmitglied und / oder Direktor tätig sein. Es ist Ihm jedoch verwehrt in den Vereinigten Sttaaten zu arbeiten, eine Vergütung für Dienstleistungen zu erhalten oder sonst in irgendeiner Weise Lohn oder Gehalt zu beziehen – es sei denn, er ist Besitz gültigen Arbeitserlaubnis (green card oder spezielles Visum), welches durch die US- Behörden ausgestellt worden ist. Es gibt auch spezielle Arbeitsgenehmigungen, welche speziell für ein Trägerunternehmen ausgestellt wurden. Bei Gründung einer eigenen Firma, darf der ausländische Bürger auch mit dieser speziellen Arbeitserlaubnis nicht in seinem eigenen Unternehmen angestellt sein. Hierfür bedarf es wiederum einer gesonderten Arbeitserlaubnis, welche ausschliesslich durch die US- Behörden ausgestellt werden muss.


Was ist eine C-Firma?

C-Firma (C-Corporation) beschreibt eine Rechtsform, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird.

Auf die Gewinne einer C-Firma muss im Unternehmen Einkommenssteuer entrichtet werden. Darüberhinaus müssen die Aktionäre bei Gewinnausschüttungen diese auf Ihrer privaten Einkommenssteuererklärung aufführen, diese werden dann ebenfalls besteuert.

Die C-Firma wird somit doppelt besteuert, zum Einen im Unternehmen selbst und darüberhinaus muss jeder Aktionär seine Gewinne aus den Aktienerlösen zusätzlich besteuern. Dies kann umgangen werden, wenn man einen Antrag mit Hilfe des IRS-2553 Formulares bei den Behörden stellt, um dann als S-Firma behandelt zu werden.


Was ist eine S-Firma?

Auch bei der Bezeichnung S-Firma wird die Art und Weise beschrieben, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird. Bei der S-Firma handelt es sich um eine sogenannte Durchlaufgesellschaft. Das Unternehmen wird grundsätzzlich nicht besteuert. Vielmehr werden Gewinne und Verluste auf jeden einzelnen Aktionär übertragen. Jeder Aktionär trägt somit anteilig die Steuerlast aus Gewinnen oder kann Verluste steuermindernd auf seiner Steuererklärung angeben.

Um in den Status einer S-Firma zu gelangen, muss binnen 75 Tagen nach Firmengründung das

IRS-Formular 2553 ausgefüllt und bei den Finanzbeheorden eingereicht werden. Sehr viele

„Start-Up-Unternehmen“ profitieren hiervon, Ihre Gesellschaft in den Status einer S-Firma befördert zu haben und somit erhebliche Steuererleichterungen zu haben.


Welche Unterschiede gibt es bei der Gründung einer S-Firma sowie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) wird steuerlich behandelt wie eine S-Firma.

Eine LLC wird in der Regel gegründet, wenn eine oder mehrere der nachstehenden Situationen vorliegen:

  1. Wenn Firmeninhaber weitere Geschaaftseinheiten besitzen oder wenn es sich beim Inhaber um einen nichtansässigen Ausländer handelt (Personen, die weder einen Wohnsitz in den USA haben noch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika sind)
  2. Das Unternehmen hat mehr als 100 Eigentümer
  3. Das Unternehmen plant über die übliche Gewinnausschüttung hinaus Sonderzahlungen an die Eigentümer vorzunehmen, welche über den Equity-Anteil eines jeden Eigentümers hinausgehen.
  4. Die Inhaber planen Firmenndarlehen in Anspruch zu nehmen, um Ihre eigene persönliche Steuersituation zu verbessern.
  5. Das Unternehmen befindet sich in einem Staat, in welchem die Gewinne auf der Unternehmensebene einer S-Firma erhoben werden und dadurch die Gründung einer GmbH sinnvoll erscheint, um Steuervorteile zu generieren.

Die Gründung einer S-Firma oder GmbH birgt viele Vorteile, an allererster Stelle stehen Steuervorteile sowie eine begrenzte Haftung der Inhaber, ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft.


Wie unterscheidet sich eine S-Firma von einer C-Firma?

Viele „Start-Up-Unternehmen“ wählen von vornherein den Status einer S-Firma während andere Ihre Gesellschaft als C-Firma gründen. Bei einer C-Firma lassen sich 100% der Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Ebenso haben die Aktionäre bei einer C-Firma den Vorteil lediglich 50% der Aktiengewinne versteuern zu müssen, während die restlichen 50% der Gewinne das Unternehmen besteuert. Als Aktionär wird man deshalb sein Geld lieber in Aktien einer C-Firma investieren.

In der Regel kommt die Gründung einer S-Firma nicht in betracht, wenn einer oder mehrere der nachstehenden Situationen vorliegen:

  1. Wenn Firmeninhaber weitere Geschäftseinheiten besitzen oder wenn es sich beim Inhaber um einen nichtansässigen Ausländer handelt (Personen, die weder einen Wohnsitz in den USA haben noch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika sind)
  2. Das Unternehmen hat mehr als 75 Eigentümer
  3. Das Unternehmen plant über die übliche Gewinnausschüttung hinaus Sonderzahlungen an die Eigentümer vorzunehmen, welche über den Equity-Anteil eines jeden Eigentümers hinausgehen.

Sollte keiner der obigen Punkte auf Sie zutreffen, empfiehlt es sich Ihr Unternehmen als S-Firma durch Einreichung eines IRS-Formulares 2553 eintragen zu lassen. Das Formular muss binnen 75 Tagen bei den Finanzbehörden eingereicht werden nachdem die Gesellschaft Ihre ersten Vermögenswerte erreicht hat, die ersten Geschäftstätigkeiten aufgenommen hat oder die ersten Aktionäre aufweist. Sollten Sie die Frist zur Einreichung verpasst haben, gibt es noch die Möglichkeit das Formular 75 Tage nach dem 1. Januar einzureichen, dies kann jedoch mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein.

Wenn eine Gesellschaft sich nicht als S-Firma eintragen lässt, wird diese automatisch als C-Firma eingetragen.

Bei einer C-Firma lassen sich medizinische Kosten für alle Beteiligten steuerlich geltend machen. Dies betrifft den Firmeninhaber, seine Familie sowie alle Angestellten. Bei einer Einzelfirma lassen sich lediglich 60% des medizinischen Aufwandes steuerlich absetzen.

1993 wurde der Paragraph 1202 des Internal Revenue Codes erlassen, um eine 50% Steuererleichterung aus dem gewinn der Veräusserung einer „qualifizierten kleinen Unternehmensaktie“ zu schaffen. Hierfür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen, wie nachstehend aufgeführt, vorliegen:

  1. Die Aktien müssen von einer C-Firma erworben sein und dürfen 5 Jahre nicht veräussert werden. Aktien, welche im externen Hadnelsmarkt erworben werden, sind hiervon nichtt betroffen.
  2. Als „qualifiziertes kleines Unternehmen“ darf unmittelbar vor und nach Ausgabe der Aktien der Unternehmeswert nicht höher als 50 mio $ sein.
  3. 80 % der Vermögenswerte müssen unmittelbar für den Geschäftsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Liquidität im Unternehmen verbleiben und dürfen nicht veräussert werden.
  4. Nicht alle Personen kommen in den Genuss der steuerlichen Erleichterung einer S-Firma.

Hier muss sich jeder Einzelne von einem qualifizierten Steuerberater hinsichtlich der Befreiung der Kapitalertragssteuer beraten lassen.


Wo liegen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer S-Firma und einem Einzelunternehmen?

Eine S-Firma ist grundsätzlich befreit von der Bezahlung der Sozialsteuer / Medicare in Höhe von 15,3% auf Gewinnausschüttungen. Bei einer Gewinnausschüttung von 10.000 $ spart das Unternehmen somit 1530 $ Steuern. Diese Strategie in bezzug auf eine Steuerersparnis wird indirekt auch als „Lohnsenkung“ bezeichnet. Wenn Sie als Unternehmer diesen Vorteil in Anspruch nehmen, wird auch im gegenzug erwartet, dass Sie zumindest einen Teil dieser Ersparnis Ihrem Personal durch Bezahlung fairer Löhne zurückführen. Eine anständige Bezahlung des Personals garantiert eine hohe Zufriedenheit sowie eine gute Produktivität im Unternehmen.

Wenn Sie alleiniger Firmeninhaber sind und noch keine Gesellschaft gegründet wurde, sind Sie zunächst auf jeden Fall eine Einzelfirma. 15,3% Sozialversicherung (12,4% Sozialversicherung sowie 2,9% Meddicare) werden dann in jedem Fall versteuert.

Jahreseinkommen über 113.700 $ sind von der Bezahlung der Sozialversicherung befreit, lediglich der Anteil für Medicare in Höhe von 2,9% fällt an, hier gibt es grundsätzlich keine Obergrenze.

In Bezug auf einen Vermögensschutz, entscheiden sich sehr viele Unternehmer zur Gründung einer S-Firma. Bei dieser Form haften Sie lediglich mit dem in das Unternehmen investierten Kapital, Ihre privaten Vermögenswerte bleiben hiervon unberührt.

Bei einem Einzelunternehmen haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, also auch Ihrem Privatvermögen. Bei Forderungen der Gläubiger oder Pfändungen wird auf das gesamte vorliegende Kapital zurückgegriffen.


Muss der Status einer S-Firma in allen Bundesstaaten anerkannt werden?

In 45 der 50 amerikanischen Bundesstaaten wird der Status einer S-Firma anerkannt. In 5 Staaten muss zusätzlich zum Antrag mit Hilfe des IRS-Formulares 2553 ein zusätzliches Gesuch bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Erst nach Prüfung und Bewilligung der Behörde kann der S-Status einer Gesellschaft in Kraft treten. In folgenden Staaten trifft dies zu: Arkansas, New Jersey, New York, Ohio, und Wisconsin.

Haben Sie Fragen über Ihre Einwanderungsoptionen?

Meine Anfrage abgeben
Rufen sie une bitte an!
+1 (941) 362-7100

Anthony Olson, P.A. - Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht 
2020 Cattlemen Road, Suite 100, Sarasota, FL 34232 Siehe Stadtpan 
Hauptrufnummer: +1 (941) 362-7100 
Webseite: http://www.immigrationvisausa.com/ 
© 2017 Alle Rechte vorbehalten 

Datenschutzerklärung | Sitemap

Die Informationen auf dieser Webseite der Anthony Olson, P.A. Anwaltskanzlei für Einwanderung sind von allgemeiner Natur und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar.

ENGLISH
DEUTSCH
ESPAÑOL
FRANÇAIS
ÄŒESKY
MAGYAR
EN
DE
ES
FR
CS
HU