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Änderung der Politik des State Department schafft Hindernisse für Europäer, die ein neues Visum oder eine Visumserneuerung beantragen

Letzte Woche schränkte die Biden-Administration die qualifizierenden Begründungen für die Genehmigung einer National Interest Exception ("NIE") zu den COVID-basierten Reiseverboten, denen Länder im Schengen-Raum, Großbritannien und Irland unterliegen, in einem solchen Maße ein, dass nur noch sehr wenige Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen werden. Außerdem sind die Konsularbeamten angewiesen, das Visum nicht zu genehmigen, wenn der Antragsteller nicht auch für die NIE qualifiziert ist. 

Zur Erinnerung: Die Trump-Administration verhängte am 11. März 2020 ein COVID-basiertes Reiseverbot für den Schengen-Raum (gemäß Presidential Proclamation 9993) und am 14. März 2020 für das Vereinigte Königreich und Irland (PP 9996). Anschließend wurde am 22. Juni 2020 mit PP 10052 ein zusätzliches Verbot für H-, L- und J-1-Visa verhängt, und am 29. Juni 2020 wurde PP 10052 erweitert, um die "National Interest Exception" zu schaffen, nach der es im Ermessen der Konsularbeamten lag, Ausnahmen vom Reiseverbot für eine einmalige Einreise in die USA innerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung zu genehmigen, und zwar aus folgenden Gründen

  • Öffentliche Gesundheit: Reisen als Angehöriger des öffentlichen Gesundheitswesens oder Forscher, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu lindern oder um laufende Forschungen in einem Bereich mit erheblichem Nutzen für die öffentliche Gesundheit fortzusetzen (z. B. Krebs- oder Krankheitsforschung).
  • Studenten: Alle Studenten und deren Angehörige, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um ein vollständiges Studium zu absolvieren, oder mit einem J-Visum, um als Bona-fide-Student an einem Austauschprogramm teilzunehmen.
  • Akademiker: Alle Austauschbesucher und deren Angehörige, die mit einem J-Visum der folgenden Kategorien in die Vereinigten Staaten reisen: Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Fachkräfte.
  • Investoren: Reisen in Verbindung mit Investitionen oder Handel in der US-Wirtschaft, die eine wesentliche wirtschaftliche Auswirkung haben, einschließlich Investoren und Vertragshändler mit E-Visum und die leitenden Angestellten, die die strategische Richtung vorgeben oder Fachwissen bereitstellen, das für den Erfolg der Investition wesentlich ist, sowie deren Angehörige.
  • Wirtschaftlich: Vorübergehende Reisen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die US-Wirtschaft haben, einschließlich:
    • Technische Experten und Spezialisten zur Installation, Wartung, Instandhaltung oder Schulung von Schiffen, Maschinen und anderen Spezialausrüstungen, die von US-amerikanischen und ausländischen Firmen mit einer wesentlichen Investition in den USA verwendet werden. Die Reisen sind vorübergehend und für einen bestimmten Zeitraum.
    • Führungskräfte und leitende Angestellte und deren Angehörige, die die für den Erfolg des Unternehmens oder der Unternehmung notwendige strategische Richtung vorgeben.
    • Profisportler, Angehörige und wichtige Mitarbeiter, die in die Vereinigten Staaten einreisen, um an großen Sportereignissen teilzunehmen, die die US-Wirtschaft ankurbeln.

Das PP 10052 Verbot für H-, L- und J-1-Visa und die "National Interest Exception" war vom 22. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft, wurde dann aber von Präsident Trump vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 verlängert. Vielen Antragstellern für neue Visa und Personen, die bereits ein gültiges Visum hatten, gelang es, eine NIE von einer US-Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland zu erhalten.

Letzte Woche, am 2. März 2021, änderte das State Department die Kriterien für die Qualifizierung für eine National Interest Exception auf nur jene Personen, die (klicken Sie hier, um die Ankündigung auf der Website des State Department zu sehen):

(1) "lebenswichtige Unterstützung von kritischen Infrastruktursektoren gemäß der Definition des Department of Homeland Security oder von mit kritischer Infrastruktur verbundenen Lieferketten" oder (2) "direkte Unterstützung der Schaffung oder Erhaltung von US-Arbeitsplätzen".

Von der US-Botschaft in Paris erhielten wir die folgenden Hinweise zur Definition der beiden Kategorien für die Qualifizierung und den Standard des Nachweises.

Lebenswichtige Unterstützung von kritischer Infrastruktur

Die ausgewiesenen kritischen Infrastrukturindustrien sind laut dem Department of Homeland
Security/Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (DHS/CISA) Liste:

  • Chemischer Sektor
  • Kommerzielle Einrichtungen Sektor
  • Kommunikationssektor
  • Kritischer Fertigungssektor
  • Dämme Sektor
  • Verteidigungsindustrielle Basis Sektor
  • Notfalldienste Sektor
  • Energiesektor
  • Finanzdienstleistungssektor
  • Lebensmittel- und Landwirtschaftssektor
  • Regierungseinrichtungen Sektor
  • Gesundheitswesen und öffentlicher Gesundheitssektor
  • Sektor Informationstechnologie
  • Nukleare Reaktoren, Materialien und Abfallsektor
  • Transportsysteme Sektor
  • Sektor Wasser- und Abwassersysteme

Die Reisen müssen direkt mit der Unterstützung der Infrastruktur verbunden sein. Die Beispiele in den Richtlinien des Ministeriums unterscheiden zwischen solchen, die sich qualifizieren würden - Inspektoren, die Lieferungen abwickeln oder Spezialisten, die wesentliche Komponenten fertigstellen - und solchen, die sich nicht qualifizieren würden - leitende Angestellte, die reisen, um den Betrieb zu beobachten oder Meetings abzuhalten. Der Antragsteller muss in der Lage sein zu zeigen, warum er seine Arbeit nicht von außerhalb der Vereinigten Staaten ausführen kann.

Direkte Unterstützung der Schaffung oder Erhaltung von U.S.-Arbeitsplätzen

Der zweite Standard ist in unserer Anleitung noch nicht vollständig beschrieben. Was wir vermitteln können, ist, dass wir in der Botschaft keine Ausnahmen genehmigen können, die auf dem Standard "direkte Unterstützung der Schaffung oder Erhaltung von U.S.-Arbeitsplätzen" basieren. Diese Fälle müssen zur Genehmigung durch den Assistant Secretary of Consular Affairs an das Department of State weitergeleitet werden. Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahmen sehr selten sein werden und die Kriterien sehr streng sein werden.

Während diese Änderung der Politik alle NIEs intakt lässt, die bereits gemäß den vorherigen Regeln genehmigt wurden, wird diese Änderung der Politik, die den Standard so viel höher ansetzt und den Konsularbeamten die Befugnis entzieht, NIEs auszustellen, verheerende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die von Inhabern von E-2-Investoren-, E-1-Händler- und L-1A-Transfer-Visa besessen und geleitet werden, sowie auf jene Unternehmen, die sich auf das Wissen, die Fähigkeiten und das Talent von Managern und Spezialisten unter L-1A-, L-1B-, H-1B- und O-1-Visa verlassen. In ähnlicher Weise wird der Profisport in den USA die Vorteile aller Profisportler verlieren, die sich in Europa aufhalten und nicht über ein aktuell gültiges P-Visum und eine NIE verfügen. Diese Änderung der Politik wird unter anderem die folgenden Konsequenzen haben:

  • Praktisch keine Inhaber, Manager oder Fachkräfte kleiner oder mittlerer Unternehmen, die aus dem Schengen-Raum, Großbritannien oder Irland stammen, werden in der Lage sein, ein E-, L-, H- oder O-Visum zu erhalten oder zu verlängern, oder eine NIE zu erhalten, um mit einem aktuell gültigen Visum dieser Typen in ihr Heimatland oder irgendwo anders im Schengen-Raum, Großbritannien oder Irland zu reisen.
  • Die Unternehmen, die auf diese Schlüsselpersonen angewiesen sind, werden unter deren Abwesenheit leiden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Führung und dem Elan ihres Inhaber-Managers abhängen, könnten scheitern.
  • Professionelle Mannschafts- und Einzelsportarten werden die Vorteile von Spitzensportlern aus dem Schengen-Raum, Großbritannien und Irland verlieren, wenn diese nicht bereits in den USA sind oder ein P-Visum haben.
  • Investoren aus dem Schengen-Raum, Großbritannien oder Irland, die daran interessiert und bereit wären, während der Pandemie in den USA zu investieren, wenn die USA dringend Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen benötigen, würden davon abgehalten werden, durch Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zur US-Wirtschaft beizutragen.

Dies ist eine sehr kurzsichtige und fehlgeleitete Politik! Warum wäre das Außenministerium nicht bereit, sich damit zu begnügen, dass Antragsteller für E-, L-, H-, O- und P-Visa sich vor der Einreise in die USA einem Test unterziehen und sich verpflichten, die COVID-Impfung innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu erhalten, was eine gewisse Flexibilität ermöglicht, falls der Impfstoff in dem Gebiet, in dem sie sich in den USA niederlassen, nicht verfügbar ist? Dies ist auch enttäuschend, wenn man bedenkt, dass es andere Kategorien von Personen gibt, die weiterhin ohne NIE in die USA einreisen können:

  • Studenten unter F- und M-Visa,
  • Journalisten,
  • Touristen, die sich 14 Tage in einem Drittland außerhalb des Schengen-Raums, Großbritanniens und Irlands aufhalten, und
  • Asylbewerber an der Grenze zu Mexiko, die bisher im Rahmen des "Remain in Mexico"-Programms auf eine Entscheidung über ihren Antrag außerhalb der USA warten mussten.

Diese Kategorien von Personen haben im Allgemeinen nicht in den USA investiert oder Schritte unternommen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende Arbeitsplätze in den USA zu erhalten.

Die folgenden Kategorien von Reisenden aus dem Schengen-Raum, Großbritannien und Irland können weiterhin ohne NIE von dem COVID-Reiseverbot ausgenommen werden:

  • I. Jeder rechtmäßige ständige Einwohner der Vereinigten Staaten;
  • II. jeder Ausländer, der der Ehepartner eines US-Bürgers oder eines rechtmäßigen ständigen Einwohners ist;
  • III. jeder Ausländer, der der Elternteil oder der gesetzliche Vormund eines US-Bürgers oder eines rechtmäßigen ständigen Einwohners ist, vorausgesetzt, dass der US-Bürger oder der rechtmäßige ständige Einwohner unverheiratet und unter 21 Jahre alt ist;
  • IV. jeder Ausländer, der das Geschwisterkind eines US-Bürgers oder eines rechtmäßig dauerhaft Ansässigen ist, vorausgesetzt, dass beide unverheiratet und unter 21 Jahre alt sind;
  • V. Jeder Ausländer, der das Kind, Pflegekind oder Mündel eines US-Staatsbürgers oder eines rechtmäßigen ständigen Einwohners ist, oder der ein angehender Adoptivkind ist, das in die Vereinigten Staaten gemäß den Visaklassifikationen IR-4 oder IH-4 einreisen möchte;
  • VI. jeder Ausländer, der auf Einladung der Regierung der Vereinigten Staaten zu einem Zweck reist, der mit der Eindämmung oder Milderung des Virus zusammenhängt;
  • VII. jeder Ausländer, der als Nichteinwanderer gemäß einem C-1, D oder C-1/D Nichteinwanderungsvisum als Besatzungsmitglied reist, oder jeder Ausländer, der anderweitig als Flug- oder Schiffsbesatzung in die Vereinigten Staaten reist;
  • VIII. jeder Ausländer 
    • A. der die Einreise in die Vereinigten Staaten oder die Durchreise durch die Vereinigten Staaten gemäß einem der folgenden Visa anstrebt: A-1, A-2, C-2, C-3 (als ausländischer Regierungsbeamter oder unmittelbarer Familienangehöriger eines Beamten), E-1 (als Angestellter von TECRO oder TECO oder unmittelbarer Familienangehöriger des Angestellten), G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-1 bis NATO-4 oder NATO-6 (oder der als Nichteinwanderer in einer dieser NATO-Kategorien einreisen möchte); oder
    • B. dessen Reise in den Geltungsbereich von Abschnitt 11 des Abkommens über den Sitz der Vereinten Nationen fällt;
  • IX. jeder Ausländer, dessen Einreise kein signifikantes Risiko der Einschleppung, Ãœbertragung oder Verbreitung des Virus darstellen würde, wie vom Secretary of Health and Human Services über den CDC-Direktor oder seinen Beauftragten festgelegt;
  • X. jeder Ausländer, dessen Einreise wichtige Ziele der Strafverfolgung der Vereinigten Staaten fördern würde, wie vom Außenminister, dem Minister für Innere Sicherheit oder ihren jeweiligen Beauftragten auf der Grundlage einer Empfehlung des Generalstaatsanwalts oder seines Beauftragten festgelegt;
  • XI. jeder Ausländer, dessen Einreise nach Feststellung des Außenministers, des Ministers für Innere Sicherheit oder der von ihnen Beauftragten im nationalen Interesse liegt; oder
  • XII. Mitglieder der US-Streitkräfte sowie Ehepartner und Kinder von Mitgliedern der US-Streitkräfte.

Wenn Sie sich für keine der oben genannten Ausnahmen qualifizieren, aber bereits ein gültiges Nichteinwanderungsvisum oder eine ESTA-Registrierung haben, können Sie immer noch das Schlupfloch nutzen, indem Sie sich 2 Wochen in einem Drittland außerhalb des Schengen-Raums, Großbritanniens oder Irlands aufhalten und sich einem PCR COVID-Test unterziehen, der innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Einreise ein negatives Ergebnis liefert. Dieses Schlupfloch bleibt für diejenigen bestehen, die bereits ein gültiges Nichteinwanderungsvisum oder eine ESTA-Registrierung haben. 

Das Problem mit der Änderung der NIE-Richtlinie betrifft nur diejenigen, die noch kein Visum oder keine ESTA-Registrierung haben. Dennoch kann es auch für diejenigen, die noch kein Visum haben, eine Lösung geben. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag bei einem US-Konsulat in einem Land außerhalb des Schengen-Raums, in Großbritannien oder Irland zu stellen, das bereit ist, Visumanträge von Personen zu bearbeiten, die sich zu Besuch aufhalten, aber nicht dauerhaft in ihrem Konsularbezirk leben. In diesem Szenario müsste sich der Visumantragsteller (und alle abhängigen Familienmitglieder, die ein Visum als Angehörige beantragen) vor dem Visuminterview einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen, um zum Zeitpunkt des Visuminterviews nicht mehr dem Reiseverbot zu unterliegen. Auf dieser Basis könnte der Konsularbeamte das Visum auch ohne NIE genehmigen.

Letztendlich gibt es eine mögliche Lösung für dieses Rätsel, aber die Reise-, Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten für einen zweiwöchigen Aufenthalt in einem Land außerhalb des Schengen-Raums, Großbritanniens oder Irlands könnten diese Lösung für einige Antragsteller unerschwinglich machen.

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