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Wie kann ich während des Coronavirus/COVID-19-Reiseverbots noch in mein Heimatland fliegen?

Obwohl anscheinend der gesamte internationale Reiseverkehr während der Coronavirus/COVID-19-Krise eingestellt wurde, gibt es immer noch internationale Flüge von und zu verschiedenen vom sog. "Department of Homeland Security" (d.h. Innenministerium der USA) bestimmten internationalen Flughäfen. Zu diesen Flughäfen gehören die folgenden:

John F. Kennedy Internationaler Flughafen (JFK), New York;
Internationaler Flughafen Chicago O'Hare (ORD), Illinois;
Internationaler Flughafen San Francisco (SFO), Kalifornien;
Internationaler Flughafen Daniel K. Inouye (HNL), Hawaii;
Internationaler Flughafen Los Angeles (LAX), Kalifornien;
Internationaler Flughafen Hartsfield-Jackson Atlanta (ATL), Georgia;
Internationaler Flughafen Washington-Dulles (IAD), Virginia;
Internationaler Flughafen Newark Liberty (EWR), New Jersey;
Internationaler Flughafen Dallas/Fort Worth (DFW), Texas;
Metropolitan-Flughafen Detroit (DTW), Michigan;
Internationaler Flughafen Boston Logan (BOS), Massachusetts; und
Internationaler Flughafen Miami (MIA), Florida.

Da es nur eine sehr begrenzte Anzahl von internationalen Flügen gibt, ist es sehr wichtig, einen Platz auf einem Flug zu reservieren, solange diese noch verfügbar sind. Es ist zwar möglich, eine Verlängerung des B-Besuchervisastatus zu beantragen, aber Besucher im Rahmen des ESTA/Visa-Waiver-Programms können ihren Status nicht verlängern, es sei denn, die CBP-Grenzschutzbehörde genehmigt eine Notfallverlängerung von 30 Tagen mit der Bezeichnung "Zufriedenstellende Ausreise".

Laut einem Ofizier bei der CBP-Grenzschutzbehörde in Tampa/Florida haben die Ofiziere in ihrem Büro zur Zeit die Einstellung zur Situation, dass sie vorerst keine Verlängerung des Status "Zufriedenstellende Ausreise" genehmigen, weil Besucher immer noch von den oben genannten Flughäfen nach Hause fliegen können. Daher empfehle ich Besuchern im Rahmen des ESTA/Visa-Waiver-Programms, nicht bis zur letzten Minute zu warten, um Rückflugvorbereitungen zu treffen oder davon auszugehen, dass das CBP eine Verlängerung um 30 Tage für einen zufriedenstellenden Abflug genehmigen wird, da die CBP-Grenzschutzbehörde dies möglicherweise nicht tun wird.

Wenn der Abflug nicht vor Ablauf des Aufenthalts im Rahmen des ESTA/Visa-Waiver-Programms erfolgt, wird die Möglichkeit, die USA im Rahmen dieses Programms zu besuchen, automatisch beendet. Die Person muss dann beim US-Konsulat oder der US-Botschaft in ihrem Heimatland ein Touristenvisum beantragen, und ihr Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt werden, da der Konsularbeamte wahrscheinlich zu dem Schluss kommen wird, dass die Person vor dem Ablaufdatum hätte abreisen können, wenn er oder sie angemessene Nachforschungen angestellt und eine Lösung für die rechtzeitige Ausreise aus den USA gefunden hätte. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht direkt in Ihr Heimatland fliegen müssen, da es ausreicht, dass Sie vor Ablauf Ihres genehmigten Aufenthalts in den USA gerade aus den USA abreisen. Es ist dann wichtig zu recherchieren, ob es in dem Drittland ein Reiseverbot gibt, ob es noch Flüge aus dem Drittland in Ihr Heimatland oder in ein nahe gelegenes Land gibt, aus dem Sie eine Transportmöglichkeit zu Ihrem Heimatland finden können, welche Voraussetzungen für die Einreise in das Drittland gelten und ob Sie direkt in eine obligatorische Quarantäne gehen müssen. Unter dem Strich ist eine rasche und gründliche Recherche zur Planung Ihrer Rückreise nach Hause unerlässlich.

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