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Wie viel Zeit muss ein Permanent Resident oder Conditional Permanent Resident in den USA verbringen?

Diese Frage wird häufig von Personen gestellt, die sich überlegen, ob sie einen Antrag auf Daueraufenthalt in den USA stellen sollen. Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Vielmehr sollte die Frage so formuliert werden, wie viel Zeit ein Daueraufenthaltsberechtigter ("LPR") oder ein bedingter Daueraufenthaltsberechtigter ("CLPR") außerhalb der USA verbringen kann, ohne den LPR- oder CLPR-Status zu verlieren.

Es ist üblich, dass die Inspektoren der Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP") LPRs und CLPRs, die aus dem Ausland zurückkehren, fragen, wie lange sie weg waren. Diese scheinbar harmlose Frage kann dazu führen, dass die Person ihren LPR- oder CLPR-Status in den USA verliert, weil sie den LPR- oder CLPR-Status "aufgegeben" hat. Wenn die LPR- oder CLPR-Person länger als ein Jahr weg war, wird dies unwiderlegbar als Aufgabe angesehen. Wenn der LPR oder CLPR mehr als einen Monat am Stück außerhalb der USA verbracht hat, kann der CBP-Beamte nachfragen, ob die Person jemals einen Wohnsitz in den USA begründet hat, und wenn ja, ob sie diesen Wohnsitz in den USA beibehält. Ist der CBP-Beamte nicht davon überzeugt, dass der LPR oder CLPR seinen Wohnsitz in den USA begründet und/oder beibehalten hat, stellt er den LPR oder CLPR vor die Wahl, auf den LPR- oder CLPR-Status zu verzichten und als Nichteinwanderer in die USA einzureisen oder sich einem Abschiebungsverfahren zu stellen und vor einen Einwanderungsrichter zu gehen. Sollte der LPR oder CLPR von einem Einwanderungsrichter abgeschoben werden oder die USA nach Beginn, aber vor Abschluss des Abschiebungsverfahrens verlassen, gilt für die betreffende Person ein fünfjähriges Rückkehrverbot in die USA.

Welche Art von Beweisen kann der LPR oder CLPR vorlegen, um einer solchen Anfechtung durch den CBP-Beamten zu begegnen?

  • Beweise für eine Beschäftigung und/oder geschäftliche Tätigkeit in den USA.
  • Beweise, dass der Ehepartner und die Kinder in den USA leben, dass der Ehepartner in den USA beschäftigt ist oder einer Geschäftstätigkeit nachgeht, und dass die Kinder in den USA zur Schule/Universität gehen oder arbeiten/einer Geschäftstätigkeit nachgehen.
  • Nachweis der Abgabe von Steuererklärungen in den Vereinigten Staaten als Einwohner.
  • Nachweis des Unterhalts eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Appartements, eines Autos usw. in den USA.
  • Nachweis von Bankkonten, Kreditkartenkonten, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen, Mitgliedschaften in Clubs oder Organisationen in den USA.
  • Persönliche, geschäftliche oder behördliche Korrespondenz, die an der US-Adresse eingegangen ist.
  • Falls der LPR oder CLPR zum Zeitpunkt der Einreise nicht über diese Nachweise verfügt und der CBP-Beamte keine Anzeichen dafür zeigt, dass er in dieser Frage nachgibt, sollte der LPR oder CLPR versuchen, den Beamten zu überzeugen, eine aufgeschobene Ãœberprüfung zuzulassen, die dem LPR oder CLPR die Möglichkeit gibt, die oben genannten Nachweise für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in den USA zu sammeln und bei einem Folgegespräch in einem bestimmten CBP-Büro in dem Gebiet, in dem der LPR oder CLPR lebt, vorzulegen.

Wenn eine Person viel Zeit außerhalb der USA verbringen muss, würde ich vorschlagen, dass der LPR oder CLPR häufiger zwischen den USA und einem beliebigen Land im Ausland hin- und herreist, damit die Zeit außerhalb der USA so kurz wie möglich ist, unabhängig davon, wie lange die Person zwischen den Reisen in den USA bleibt, um das Risiko dieser Schikanen zu minimieren.

Im Falle eines Ehepaars, das im Rahmen des EB-5-Programms einwandert, wäre es, wenn einer der beiden Ehepartner noch häufig geschäftlich ins Ausland reisen muss, eine gute Idee, wenn der Ehepartner, der mehr Zeit in den USA verbringt, der Investor und damit der "Anker" für die Familie wäre, der weniger den Angriffen der CBP-Beamten ausgesetzt und angreifbar wäre. Wenn ein EB-5-Investor und seine Familie noch nicht bereit sind, in die USA umzuziehen, sollten der Investor und seine Familie mit der Einwanderung im Rahmen des EB-5-Programms warten, bis sie bereit sind, in die USA umzuziehen. Man sollte jedoch auch bedenken, dass es derzeit etwa ein Jahr dauert, bis man im Rahmen des EB-5-Programms eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung für die USA erhält. Wenn der Investor und seine Familie ein Einwanderungsvisum über das Konsulat beantragen, ist das Einwanderungsvisum sechs Monate lang gültig und gibt ihnen somit zusätzliche Zeit, ihre Angelegenheiten im Herkunftsland zu regeln, bevor sie in die USA ziehen.

Unterm Strich muss man sich vor Augen halten, dass der LPR- oder CLPR-Status in den USA ein "Use it or lose it"-Angebot ist. 

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